Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf wieviel muss ich Arbeitszeit reduzieren um Anspruch auf Elterngeld zu haben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auf wieviel muss ich Arbeitszeit reduzieren um Anspruch auf Elterngeld zu haben?

Jasa196

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Hallo liebe Frau Bader! Erstmal die Frage ob ich es richtig verstanden, dass jede Mutter Anspruch auf Elterngeld hat unabhängig davon ob sie vor der Geburt arbeitslos, Schülerin oder Studentin, in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist? Berechnet sich das Elterngeld auch bei Teilzeitbeschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 Monate mit derselben Staffelung wie bei Vollzeitbeschäftigten. Zum Beispiel bei 1000 € im Durchschnitt, sind es meiner Info nach 67%, sprich 670 € Elterngeld. und pro 2 € unter 1000 € je 0,1% mehr? Bei 600 € dann z.b. 87%, also 522 € EG. Wie wird berechnet, wenn nach dem Mutterschutz wieder in Teilzeit gearbeitet wird? Man darf ja 30 Stunden pro Woche arbeiten, während man Elterngeld bezieht. Habe das so verstanden, dass dann die Differenz zum Durchschnittsnetto als Ausgangsbetrag genommen wird. Gilt das auch für den Prozentsatz? Also beispielsweise vorher 1400 €, nachher 400 €, Differenz 1000 €, davon 67%. Also wie oben 670 € EG. Oder gilt hier der Prozentsatz für 1400 €, also 65% mal 1000 € = 650 €. Mindestens 300 € Elterngeld werden ja bezahlt. Bedeutet dies, dass man bei einem Nettolohn-Verlust von bi zu 300 € durch eine nur geringe Reduzierung der Stunden von mal angenommen 20 auf 12 Stunden pro Woche, die komplette Differenz zum früheren Netto ausgeglichen bekommt? Oder gibt es außer der "nicht über 30 Stunden pro Woche"-Regelung, noch eine Regelung für zuvor Teilzeitbeschäftigte, die vorschreibt um wieviele Stunden das wöchentliche Arbeitspensum reduziert werden muss, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, sodass solch geringe Differenzen erst gar nicht vorkommen können. Für mich würde dies nämlich bedeuten, dass ich mit nur ein paar Stunden arbeiten pro Woche keine Verluste im Geldbeutel hätte. Arbeite momentan auch nur zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche. Da ich im Einzelhandel tätig bin, und mein Mann ab Freitag nachmittag Wochenende hat, bin ich nun nämlich am überlegen, ob ich direkt nach dem Mutterschutz wieder Freitag nachmittags und Samstag früh arbeiten gehen soll, also ca. 8-10 Stunden die Woche. Würde in meiner Lohntüte netto höchstens -340 € ausmachen, die ich wenn ich alles richtig verstanden hab zu 100% durch das EG ersetzt bekomme. Sie sehen ich habe mich schon relativ intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Leider sind jedoch die meisten Informationsquellen, die einem auch konkrete Berechnungsbeispiele liefern und damit die Sicherheit, dass man auch alles richtig verstanden hat, in aller Regel auf Frauen ausgelegt die Vollzeit arbeiten und nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten gehen. Danke Ihnen schonmal im voraus für die Beantwortung meiner etwas lang vormulierten Frage. Viele liebe Grüße, C. Klein.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Gemäß Elterngeldrechner vom Familienministerium bekommt man bei einem Nettoeinkommen von 1000 Euro 651 Euro Elterngeld. Hast du damit nach der Geburt ein Einkommen von 340 Euro, bekommst du noch 470 Euro Elterngeld. Bei 1400 vor der Geburt macht das ein Elterngeld von 855 Euro. Mit einem nachgeburtlichen Einkommen von 400 Euro sind es 655 Euro Elterngeld. Die Ersatzrate wird nach dem Einkommen bestimmt, welches du vor der Geburt hattest. Und es gibt nur die Regel mit den 30 Std/Woche. Das BEEG sieht zwar mindestens 15 Stunden vor, aber wenn der AG und du euch einig seid, geht jede Stundenzahl (sofern nicht mehr als 30). Hier der Link zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner/index.xhtml Gruß Sabine


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