Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Mitglied inaktiv

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Schönen guten Tag, sehr geehrte Frau RA Bader! Hoffe, bin bei Ihnen richtig und können mir etwas helfen. Bin seit fünf Jahren bei meinen Arbeitgeber beschäftigt.Habe März 2006 meinen 2. Sohn bekommen, war bis Febr. 07 in Elternzeit. War vorher Vollzeitkraft, bin seit März 2007 als Teilzeitkraft tätig. Da ich enorme Schwierigkeiten habe, eine zuverlässige Tagesmutter zu bekommen,und ich in den knapp 7 Wochen mehrmals ausfallen musste, habe ich natürlich mächtig Ärger bekommen. Ich weiss nicht, wie lange ich noch arbeiten kann. Meine Frage; steht mir Arbeitslosengeld zu, obwohl ich seit 2Monaten arbeite( war ja in Elternzeit) und wie wird das berechnet? Was ich jetzt an Gehalt bekomme oder vor der Elternzeit? Wie wird das berechnet? ICh müsste dann meinen Arbeitgeber bitten mich zu kündigen, damit ich nicht gesperrt werde. Da geht man arbeiten und will auch arbeiten und hat nur Probleme mit der Betreuung. Ist doch paradox, oder? Habe einen grossen Sohn, der geht in den KIGA und den Kleinen von 1 Jahr, der natürlich nirgends drin ist, weil keine Plätze frei sind in meiner näheren Umgebung. Hoffe, Sie können mir schnell antworten. Danke! Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man bekommt doch nur ArbGeld, wenn man dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du hast nur Anspruch auf Alg1, wenn du arbeiten kannst, also eine Betreuung für deinen Kleinen hast. Ansonsten hast du Anspruch auf Alg2


Mitglied inaktiv

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Hallo muß meiner vorrednerin recht geben aber bevor du deine Arbeit verlierst würd ich mal aufs Jugendamt gehen nach hagen wegen Betreung auch vielleicht im Kiga vom sohneman bei der Stadt oder Gemeinde das du dringenst ein Platz brauchst .LG


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