milenags
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit Ihrem kompetenten Rat helfen. Ich möchte wissen, ob sich ein Widerspruch gegen den Bescheid der Arbeitsagentur lohnt. Aufgrund einer Umstruktrurierung bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich während meiner Schwangerschaft und kurz vor der Entbindung meinen Job verloren. Eine ganze Abteilung wurde geschlossen. Genauer gesagt, mein Arbeitsverhältnis endete am 31.01.2014. Meine Tochter wurde Ende Februar geboren. Seitdem bin ich zu Hause, d.h. 2,5 Jahre. Das passierte allerdings in London. Dieses Jahr im Sommer sind wir als Familie nach Deutschland zurückgekehrt. Als ich mich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anmelden wollte, wurde mir gesagt, dass ich eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Bevor ich nach Großbritannien ging, war ich in Deutschland versicherungspflichtig. Ich habe einen Antrag gestellt (inkl. PDU1 aus Großbritannien) und innerhalb kürzester Zeit kam der Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Begründung: Sie sind in der Zeit vom 18.08.2014 und 17.08.2016 (Rahmenfrist) weniger als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. So wie ich verstanden habe, gilt aber in meinem Fall diese Anwartschaftszeit nicht. Wenn sich ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnt, worauf kann ich mich beziehen. Wo steht das im Gesetz? Ich hoffe, mein Fall ist nicht zu kompliziert und ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, schauen Sie hier, da ist exakt Ihr Fall: http://www.finanztip.de/arbeitslos-nach-auslandstaetigkeit/ Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, folgende Situation - meine Tochter ist nun 2,6 Jahre und ich möchte mich arbeitssuchend melden und auch Arbeitslosengeld beantragen. Vor der Geburt war ich 6 Monate beschäftigt als wiss. Mitarbeiterin (ABM-Stelle); der Vertrag war von vornherein auf 6 Monate befristet und lief während des Mutterschutzes ab. Vor der ABM-Stelle ...
Hallo, guten Abend, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mein Elterngeld endet nun diesen Sommer (Kind wurde im Aug.09 geboren, EG war auf 2 Jahre gesplittet). Derzeit sind wir am überlegen ob ich dieses Jahr oder erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehe, müsste mir aber so oder so einen neuen Arbeitgeber suchen, weil kein Kindergarten hier ...
Nach Ende der Elternzeit bin ich arbeitslos weil meine Firma den Standort wo ich gearbeitet habe noch in der Schwangerschaft geschlossen hat. Die Kündigung gilt seid 31.10.11. Meine Tochter ist jetzt 11. Monate und ich habe keinen Kindergartenplatz für sie bekommen. Ich kann also wenn die Elternzeit vorbei ist nicht arbeiten. Bekomme ich Geld vom A ...
Ich bin seit 08.2005 bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Im September 2007 habe ich Zwillinge geboren und bin seit dem in Elternzeit. Nach 5 Jahren endete meine Elternzeit und die Firma hat keinen Einsatz für mich und will mich entlassen. Laut telefonischer Aussage der Arbeitsagentur hat man nur nach 3 Jahren Elternzeit Anspruch auf ALG. I ...
Hallo ich bräuchte mal hilfe. Hatte ein Jahr Elternzeit und 672 Euro bekommen. Jetzt war ich von Oktober bis Dezember arbeiten (Steuerklasse 5 ca 800 euro) jetzt bin ich zum 31.01.2013 gekündigt! Wie wirddenn dann mein Arbeitslosengeld berechnet? Vor der Elternzeit hatte ich Netto 1200-1300 euro. Wird davon 68% gerechnet oder von der Elternzeit? Ic ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein großes Probelm. Ich bin vor ca.3Monaten nach der Elternzeit in meinen Beruf zurückgekehrt. Da es dem Unternehmen derzeit finanziell nicht gut geht, wurden wir schon darüber in Kenntnis gesetzt, dass es leider Kündigungen geben wird. Dass ich mit großer Wahrscheinlichkeit auch gehen muss, ich für mich schon f ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Tochter im Januar 2017 bekommen.Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, bzw bis Januar 2018. Da ich einen befristeten Vertrag hatte( bis 31.08.2017), bin ich ab Januar2018 arbeitsuchend ( arbeitslos) . Das Problem ist, dass ich wieder schwanger bin und mein Termin im Juni 2018 ist. Ich würde gern wieder arbeiten und ich g ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Hallo, mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...
Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit