Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, folgende Situation - meine Tochter ist nun 2,6 Jahre und ich möchte mich arbeitssuchend melden und auch Arbeitslosengeld beantragen. Vor der Geburt war ich 6 Monate beschäftigt als wiss. Mitarbeiterin (ABM-Stelle); der Vertrag war von vornherein auf 6 Monate befristet und lief während des Mutterschutzes ab. Vor der ABM-Stelle war ich 12 Monate arbeitslos und habe auch das gesamte Arbeitslosengeld, was mir zustand erschöpft. Habe ich jetzt Anspruch nach der Elternzeit? Wie würde das dann berechnet - 6 Monate + Elternzeit? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, die Frage ist zu speziell. Bitte allgemeine Formulierung (Hinweise lesen!). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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.. nur durch Elternzeit erwirbt man keinen Anspruch auf ALG (es wurde ja nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt). lg


Mitglied inaktiv

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HAllo! Danke für die Antwort! Aber ganz stimmt es nicht - in der Elternzeit wurde in der Tat nichts eingezahlt (woher auch)allerdings wurden während der ABM-Zeit 6 Monate ganz normal Sozialabgaben abgeführt; diese scheinen aber unsonst gewesen zu sein...


Mitglied inaktiv

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..letzten 24 monaten vor antragstellung, wobei die elternzeit als fristverlängerung gilt. sprich müßtest du im nächsten jahr noch 6 monate einzahlen, um wieder anspruch erwirtschaftet zu haben. lg


Mitglied inaktiv

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Hallo, das stimmt so nicht ganz, Erzeihungszeiten werden voll angerechnet, soll heißen, Du erwirbst Dir nach 24 Monaten Erziehungsgeld vollen Anspruch auf 365 Tage ALG 1! War bei mir ebenfalls so, und ich hatte vor dem Erziehungsgeld die damals noch geltende Arbeitslosenhilfe. Habe im Juni 2005 ALG beantragt und auch für ein Jahr bewilligt bekommen. Kannst Dich gern nochmal melden, wenn Du noch einen Tip brauchst. Viele Grüße Konstanze


Mitglied inaktiv

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Hallo! Vielen Dank für die Antworten! Konstanze, ich verstehe nicht ganz was das Erziehungsgeld mit dem Arbeitslosengeld zu tun hat...Beim Erziehungsgeld zahlt man doch nichts in die Arbeitslosenversicherung ein und damit könnte man doch nicht Anspruch auf Auszahlung von Arbeitslosengeld haben, oder sehe ich es falsch? Ich habe übrigens keinen cent Erziehungsgeld bekommen, würde mich aber über eine Antwort freuen! Danke!


Mitglied inaktiv

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nur vor der EZ erwirtschafteter anspruch kann nach der EZ geltend gemacht werden. alles andere ist schlicht nicht möglich. die EZ wirkt lediglich als Fristverlängerung, nicht mehr. lieben gruß!


Mitglied inaktiv

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Hallo, kopiere zum Verständnis mal aus einem Zeitungsabschnitt: Frauen, die durch Mutterschutz und Elternzeit ihre Arbeitslosigkeit unterbrechen, soweit sie Leistungen vom Arbeitsamt bezogen haben, haben auch nach der Elternzeit bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder Arbeitslosengeld zu beantragen. Wie gesagt, ich habe meinen Bewilligung im Juni 2005 bekommen und bekamm ein volles Jahr Arbeitslosengeld bewilligt, welches bei mir dann aber im Oktober 2005 wegfiel, weil ich in Mutterschaftsurlaub ging. Ich bezog vorher Arbeitsloenhilfe. Es ist wohl jetzt so, daß man sich durch Erziehungszeiten von mindestens 24 Monaten einen erneuten Anspruch erwirbt, da der "Erziehungsurlaub" als versicherungspflichtige Beschäftigung gilt, auch wenn man keine Beiträge zahlt. Ich werde übrigens ab Nov. 2007 wieder ALG 1 beantragen, wenn unsere Kleine 2 Jahre alt ist. Ist also kein Blödsinn, da bei meiner besten Freundin die Berechnung unter den gleichen Gesichtspunkten erfolgte. Viele Grüße Konstanze


Mitglied inaktiv

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Ich danke dir! Dann werde ich mich schnell erkundigen. Allerdings habe ich ja vor dem Mutterschutz kein Arbeitslosengeld bekommen (war ja berufstätig), aber wer weiß... Gruß


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