14Nicole57
Nach Ende der Elternzeit bin ich arbeitslos weil meine Firma den Standort wo ich gearbeitet habe noch in der Schwangerschaft geschlossen hat. Die Kündigung gilt seid 31.10.11. Meine Tochter ist jetzt 11. Monate und ich habe keinen Kindergartenplatz für sie bekommen. Ich kann also wenn die Elternzeit vorbei ist nicht arbeiten. Bekomme ich Geld vom Arbeitsamt?
Hallo, ARbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Also normalerweise, wenn man während der EZ nicht gekündigt bekommt, sondern danach, hat man u. U. Anrecht auf ALG 1 (wenn man dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht und vorher mindestens ???? versicherungspflichtig gearbeitet hat. Wie das aber ist, bei Kündigung während der EZ, da bin ich mir nicht sicher. Wurde das damals mit dem Gewerbeaufsichtsamt geklärt? LG Peeka
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