Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Recht auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich Recht auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Veni1977

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Hallo Frau Bader, Ich habe meine Tochter im Januar 2017 bekommen.Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, bzw bis Januar 2018. Da ich einen befristeten Vertrag hatte( bis 31.08.2017), bin ich ab Januar2018 arbeitsuchend ( arbeitslos) . Das Problem ist, dass ich wieder schwanger bin und mein Termin im Juni 2018 ist. Ich würde gern wieder arbeiten und ich glaube, dass es in einer anderen Situation auch kein Problem wäre, dass ich einen Job finde, aber jetzt wird bestimmt fast unmöglich. Ausserdem bin ich risikoschwanger. Meine Frage ist, ob ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem Elternzeitenende und Der Mutterschutz habe. Lg Veni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normalerweise ist es unproblematisch möglich, dass sie nach der ersten Elternzeit und vor dem zweiten Mutterschutz Arbeitslosengeld eins bekommen. Wenn Sie jedoch ein Beschäftigungsverbot haben, werden Sie keine Leistungen bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was bedeutet in deinem Fall "risikoschwanger"? Risikoschwanger heißt im Prinzip nur, dass die KK die Kosten für eine engmaschigere Vorsorge beim FA übernimmt. Eine Bedingung für Arbeitslosengeld I ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich um eine neue Anstellung bemühst. Das kann bedeuten, dass Du eventuell auch an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen musst. Du solltest also in jedem Fall für die Betreuung Deines Babys sorgen. Und jetzt schon bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden!


Veni1977

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„Was bedeutet in deinem Fall "risikoschwanger“?“ Fehlgeburtengeschichte , totalenMuttermundverschluss in der letzten Schwangerschaft. Ich war die ganze Schwangerschaft krankgeschrieben,ausser die ersten 3 Monate.


Mitglied inaktiv

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Wenn du arbeitslos bist, würde ein individuelles Beschäftigungsverbot dazu führen, dass du von keiner Stelle mehr Leistungen beziehen kannst. Entweder bist du jetzt in dieser Schwangerschaft arbeitsfähig, arbeitssuchend und bemühst dich um einen Job (Kinderbetreuung ist gesichert!?), oder - wenn dein Arzt dich als arbeitsunfähig einstuft, legst du eine Krankmeldung vor. Dann kannst du Leistungen in Höhe des Krankengeldes beziehen. Bitte kümmere dich auch darum, wie du nach der Elternzeit krankenversichert bist.


Mitglied inaktiv

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Du hast auch noch die Option - wenn ihr es euch leisten könnt, das Du einen teil der Monate in EG Plus wandelst. Damit wärst du weiterhin krankenversichert. Bis Januar 2018 wärst du ja eh abgesichert, wenn neuer ET im Juni ist müsste ja je nachdem der neue Mutterschutz im April oder Mai anfange. Wäre also nur die Monate Februar-Marz/April welche du irgendwie überbrücken müsstest. Allerdings hast du je nachdem nur noch 2, mit viel Glück 3 Monate welche du splitten kannst, also am besten MORGEN mit der EG-Kasse telefonieren. Vorteile wäre neben der Krankenversicherung, das in dem Falle das Du EG Plus beziehst du auch bis zu 14 Monate ausklammern kannst. Damit könntest du die Nullrunden beim neuen EG verringern und durch den Geschwisterbonus im besten Fall auf das gleiche EG wie jetzt auch kommen. Läuft es richtig ideal, kannst du evtl sogar ohne ALG1 auskommen - dann wäre auch die fehlender Kinderbetreuung kein Thema. Bleibst du dagegen beim normalen EG werden nur 12 Monate ausgeklammert, die Zeit welche du ALG1 beziehst oder auch nicht - weil keine Kinderbetreuung würden dann mit 0 € in das neue EG eingerechnet. Wie gesagt, ich rate dir dringend dazu morgen mit der Kasse zu telefonieren und zu schauen ob du bis zum neuen Mutterschutz die Zeit mittels EG Plus überbrückt bekommst.


Veni1977

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Vielen Dank!


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