still-water
Hallo, guten Abend, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mein Elterngeld endet nun diesen Sommer (Kind wurde im Aug.09 geboren, EG war auf 2 Jahre gesplittet). Derzeit sind wir am überlegen ob ich dieses Jahr oder erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehe, müsste mir aber so oder so einen neuen Arbeitgeber suchen, weil kein Kindergarten hier in der Gegend mit meinen Arbeitszeiten vereinbar wäre, bzw ist der KiGa U3 so teuer, dass es sich kaum lohnt für mich arbeiten zu gehen. Wenn ich nun zuhause bleiben würde, hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ja wieviel? (Würde dann meinen Arbeitsvertrag einvernehmlich auflösen lassen). Mein Freund verdient ca 1800€ netto (ca 3500€ brutto), gibts da eine Tabelle wo man nachschauen kann, wieviel Anspruch man hat wenn der Partner soundsoviel verdient? Ob man dann überhaupt Anspruch hat?! Fragen über Fragen! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! liebe Grüße still-water
Hallo, ArbGeld I bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
bei alg1 ist es unerheblich wieviel der partner verdient. es berechnet sich nach deinem verdienst vor der geburt und zu wieviel % du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. ( erst bei antrag auf alg2 wird das einkommen des partners mitgerechnet! )
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