Anni1985
Guten Abend Ich bräuchte dringend einen Rat. Ob Arbeitsamt oder Krankenkasse, keiner will für mich zuständig sein und mir ein Einkommen zahlen. Zum 30.06.2017 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, ALO-Meldung ist auch getätigt (leider 1 Woche zu spät) . Nun wäre ja eigentlich das Arbeitsamt ab dem 01.07.2017 für mich zuständig. Ich habe aber ab dem 04.07.2017 von meiner FA ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten. Habe alle Unterlagen dem Arbeitsamt zukommen lassen und 3 Tage später habe ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung " Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld zum 01.07.2017 lehne ich ab. Sie können aufgrund des dem Beschäftigungsverbot zugrunde liegenden Sachverhaltes, versicherungspflichtige von min. 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht ausüben. Sie sind deshalb nicht arbeitslos und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meine Entscheidung beruht auf §137 Ab.1 Nr.1 und §138 Ab.1 Nr.3 sowie Ab. 5 des SGB III". Zudem habe ich eine vom Arbeitsamt auch " Meldung für die beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung Beendigungsmeldung: für Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Beginn 01.07.2017 Ende 03.07.2017 Die Krankenkasse meinte, dass ich nicht versichert bin und somit auch kein Krankengeld gezahlt werden kann. Ich müsste vom 01.07.2017 - 03.07.2017 Leistung vom Arbeitsamt beziehen und irgendwas mit 6 Wochen weitere Leistung bis die Krankenkasse Krankengeld zahlen kann. Ich weiß schon gar nicht mehr was ich machen soll, ob Krankenkasse oder Arbeitsamt belügen mich von vorn bis hinten nur um mir nichts zahlen zu müssen. Da ich auch bis jetzt nicht so richtig die passenden § nicht gefunden habe bin ich ratlos was ich erstmal dem Arbeitsamt im Widerspruch schreiben soll. Bitte dringend um Hilfe die Frist läuft langsam ab. Vielen lieben Dank schon mal
Hallo, es ist leider so, dass, wenn man ein generelles Beschäftigungsverbot bekommt, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ist es denn wirklich so, dass sie aufgrund ihres Berufes gar nicht arbeiten können? Weiter unten lese ich, dass Sie eigentlich krank sind. Klären Sie also mit dem Frauenarzt, ob er Sie nicht besser krank schreibt. Den Unterschied sollte er kennen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Aus welchem Grund hast Du ein BV ? Die Ärztin hätte es gar nicht ausstellen brauchen, Du hattest da ja schon keine Arbeit mehr.
Mitglied inaktiv
"Ich habe aber ab dem 04.07.2017 von meiner FA ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten" Das ist so, wenn du ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt hast, dann erhältst du keine Leistungen vom Arbeitsamt - das ist die schlechteste Option die es gibt, wenn man keinen Job hat. Aber warum ein "generelles" Beschäftigungsverbot? Normalerweise erhält man vom Frauenarzt aus medizinischen Gründen nur ein individuelles!
Tina_33
Hm...mal ehrlich: Wenn deine Hoffnung war, nun ALG1 bekommen zu können und trotzdem auf keinen Fall einen neuen Job annehmen zu müssen (daher vermutlich das BV), dann ist der Schuss nach hinten losgegangen.
Anni1985
Ich habe noch nicht so oft in meinem Leben ALGI oder noch nie ALGII bezogen. Deshalb meine Ahnungslosigkeit es gibt verschiedene Beschäftigungsverbote vom 01.07.2017 - 03.07.2017 war ich Arbeitslos und nein, wenn ich es gesundheitlich nicht so angeschlagen wäre würde ich auch bis zum Mutterschutz auch ein neuen Job annehmen. Ist aber schön, dass man sich Rat sucht und hier für seine Ahnungslosigkeit auch noch verurteilt wird.
Sternenschnuppe
Schade dass Du meine Frage nicht beantwortest, dann hätte man ggf. helfen können. Warum genau das BV ?
Tina_33
Gesundheitliche Probleme bedeuten normalerweise, dass man krankgeschrieben wird.
Mitglied inaktiv
Wenn die gesundheitlichen Probleme sich in Folge der Beschäftigung verschlimmern würden, aber noch Arbeitsfähigkeit besteht, ist das individuelle Beschäftigungsverbot das richtige Attest. Wenn keine Arbeitsfähigkeit besteht, dann ist die Krankschreibung richtig. Darüber entscheidet immer der Arzt im eigenen Ermessen.
Mitglied inaktiv
bitte sprich nochmal mit deinem (Frauen-)arzt. Liegt definitiv eine Arbeitsunfähigkeit vor, dann bitte ihn doch eine AU auszustellen. Mit der AU kannst du Krankengeld beziehen. Wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt, dann bitte den Arzt zu konkretisieren, auf welche Tätigkeiten genau sich das Beschäftigungsverbot beziehen soll. Vielleicht kann er es eingrenzen, so dass du dem Arbeitsmarkt doch - wenn auch eingeschränkt - zur Verfügung stehst. Man kann das BV zeitlich eingrenzen (tägliche Arbeitszeit über x Std) oder auf Tätigkeiten bezogen (z.B. jede Tätigkeit im Stehen). Mit einem eingeschränkten BV kannst du auch eingeschränkt Leistungen nach ALG beziehen. Das Attest legst du dann dem Arbeitsamt vor.
Kristiiin
1. Wenn Ihr letzter Arbeitsvertrag am 30.6 ausgelaufen ist, hätten Sie sich bis zum 30.03.2017 (3 Monate vorher) arbeitssuchend melden müssen. Durch dieses Versäumnis werden Sie 1 Woche gesperrt. 2. Warum wird trotz Arbeitslosigkeit ein generelle BV ausgestellt? 3. Das Arbeitsamt zahlt nicht, weil Sie nicht arbeit"suchend" sind. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja generell nicht zur Verfügung. 4. Wenn Sie keine KK haben, da keiner für Sie, inkl Sie selbst, einzahlt, ist auch diese nicht zuständig. 5. Wieso warten Sie einen erneuten Monat, um das Problem zu lösen?! ---> Das generelle BV UNBEDINGT zurücknehmen!!!
Ähnliche Fragen
Hallo, und zwar habe ich einige Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot, Elterngeld und Arbeitslosengeld. Ich habe meine Frauenärztin darum gebeten, mir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, da mein Arbietgeber, seitdem er weiß, dass ich schwanger bin, mich nur noch fertig macht und ich vermutlich dadurch Bltungen bekommen habe. Ist es ...
Guten Tag Am 30.4.10 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Am 14.5.10 beginnt jedoch erst der Mutterschutz. Bis zum Mutterschutz habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun will das Arbeitsamt mir nicht zahlen für diese zwei Wochen, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Ist das rechtens? Die Krankenkasse will auch nichts z ...
Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. Woche mit Zwillingen schwanger und hatte bis jetzt Arbeitslosengeld 1 bezogen. Nun hatte mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für 6 Wochen ausgeschrieben. Daraufhin erhielt ich nun Post von der Arbeitsagentur, dass die Leistung eingestellt wurde. Ist das rechtens? Denke über eine Aufhebung des BV nach. ...
Hallo Frau Bader, ich bin erneut schwanger und beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1. Nun wird mir ggf Beschäftigungsverbot erteilt. Habe ich dann noch anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder irgendwelche anderen Leistungen? Habe schon im Internet gelesen, dass die Krankenkasse dann etwas zahlt. Vielen Dank und herzliche Grüße
Guten Tag ich bekomme alg1 und bin schwanger. Wird das alg1 weite4 gezahlt trotzdem Beschäftigungsverbot?
Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Die letzten 10 Beiträge
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug