Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld bei Beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld bei Beschäftigungsverbot?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Am 30.4.10 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Am 14.5.10 beginnt jedoch erst der Mutterschutz. Bis zum Mutterschutz habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun will das Arbeitsamt mir nicht zahlen für diese zwei Wochen, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Ist das rechtens? Die Krankenkasse will auch nichts zahlen. Aber dann bekomme ich ja gar kein Geld? Was kann ich jetzt machen? Das nächste Problem ist der Mutterschutz. Ich bekomme ja theoretisch 300Euro von der Krankenkasse und habe gehört, dass das Arbeitsamt bis auf die Höhe vom AG 1 aufstockt. Das Arbeitsamt meinte aber mit Beginn der Mutterschutzzeit sei es "raus" und mir würde vom Arbeitsamt nichts zustehen. Ist alles etwas kompliziert, vielen Dank für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundsätzlich stimmt es, dass Sie nur dann Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt aber ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (AZ: S 33 AL 854/05), dem vielleicht andere Gericht folgen würden: „Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.“ Nach dem genannten Urteil des Gerichts hat die Arbeitsagentur also von einer fiktiven Verfügbarkeit auszugehen. Überdies sollten Sie vielleicht prüfen, inwieweit dieses Beschäftigungsverbot reicht; unter Umständen kann das Beschäftigungsverbot auch nur für die damalige Beschäftigung gelten, eine ähnliche oder andere gelernte Tätigkeit dagegen weiterhin ausgeführt werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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der vater ist der mutter auch schon vor der geburt zu unterhalt verpflichtet... solltest du ae sein, würde ich mich mal bei der arge erkundigen, zwecks alg2, sprich hartz4.


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