Dani1180
Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. Woche mit Zwillingen schwanger und hatte bis jetzt Arbeitslosengeld 1 bezogen. Nun hatte mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für 6 Wochen ausgeschrieben. Daraufhin erhielt ich nun Post von der Arbeitsagentur, dass die Leistung eingestellt wurde. Ist das rechtens? Denke über eine Aufhebung des BV nach. Danke für Ihre Antwort!
Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo hast du ein bv bekommen oder eine krankmeldung? ich habe mal gehört das das alg auch 6 wochen weiter gezahlt werden muss. hast du dem amt denn gesagt das es erst mal um die 6 wochen geht.
Dani1180
Hallo! Ich habe von meinem FA ein BV für genau 6 Wochen erhalten. Mir wurde das vor Zeiten von einer Beraterin der Agentur auch gesagt, dass ich in der SS zwar schwer vermittelbar bin, aber dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen kann, und wenn ich aufgrund meiner Risikoschwangerschaft mal ein BV bekomme, soll ich es nur einreichen, die Leistungen würden dennoch weiterlaufen. Deswegen verstehe ich das jetzt nicht. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nur für erstmal 6 Wochen nicht zur Verfügung. Vielleicht sollte ich da am Montag versuchen, jemanden zu erreichen?
Mitglied inaktiv
ja das solltest du auf jeden fall abklären,kann ja auch sein das denen nur ein fehler unterlaufen ist!
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