Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld

Lamato

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Hallo Frau Bader, ich bin seit September 2017 angestellt, habe im Oktober 2018 ein Kind bekommen und bin seitdem in Elternzeit. Im ersten Jahr habe ich Elterngeld bekommen, seit Oktober 2019 nicht mehr. Mein Arbeitgeber will mir zum Ende des zweiten Elternzeitjahres kündigen wegen Betriebsstillegung. Eigentlich wollte ich ab Januar 2020 wieder dort arbeiten, aber er kann mir den Arbeitsplatz ja nicht anbieten, wenn nicht mehr vorhanden. Gekündigt hat er mir aber nicht. Ich habe ihn gefragt, ob er mir bei Bedarf eine Freistellung schreiben würde, so dass ich ALG1 beziehen könnte-das würde er machen. Nun zu meiner Frage: habe ich überhaupt noch Anspruch auf ALG1, es heisst ja, man muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Das war ich von September 2017 bis zur Geburt im Oktober 2018 (ich weiß nicht zählt der Mutterschutz noch dazu)? Vor September 2017 war ich woanders angestellt, aber auch in Elternzeit. Vielen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hasllo, 1. Für die Kündigung braucht er die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt (die er hier bekommen wird) 2. Wollten Sie ab Jan 2020 in TZ in EZ arbeiten? Alles andere macht keinen Sinn. Haben Sie einen entsprechenden Antarg gestellt? 3. Mit Beendigung des Vertrages endet die EZ. 4. Die Anwartschaft für den Anspruch auf ArbGeld 1 wird erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben und außerdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. ArBGled 1 erhalten Sie in dem Umfang, in dem Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


cube

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Versteh ich nicht. Ab Jan solltest du wieder dort arbeiten, geht aber nicht, weil er den Betrieb zu Ende 2020 schließen will? Wenn er bereits jetzt keine Arbeit mehr für dich hat aus wirtschaftlichen/betrieblichen Gründen, muss er dir entsprechend kündigen. Und überhaupt: wir haben bald schon Feb und bis jetzt ist der Vertrag einfach mal ignoriert worden? Oder würdest du erst in den nächsten Tagen offiziell wieder anfangen?


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