AnjaN
Hallo Frau Bader, Ich möchte meinen Job zum Ende der Elternzeit kündigen und habe dazu drei Fragen. Das sind die Daten: 13.06.13 Geburt Zwillinge 13.06.13 - 12.06.18 Elternzeit, währenddessen nicht gearbeitet Arbeitsvertrag (versicherungspflichtiger Job seit 1994) besteht weiterhin Arbeitgeber fordert mind. 3-4 Stunden Arbeit pro Tag, ich kann aber aufgrund des Fahrtwegs (insgesamt 3 Stunden, wenn alles gut läuft) und des Kita-Platzes nur 2 Stunden/ Tag arbeiten, was natürlich nicht effektiv ist, auch vom Verdienst her. Bei der Agentur für Arbeit habe ich die Auskunft bekommen, dass ich nach so langer Elternzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und nun lese ich bei Ihnen, dass Mütter mit 4 oder sogar 9 Jahren durchgehender Elternzeit Anspruch haben. Habe ich tatsächlich (nach einer Sperrfrist) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Auch nicht, wenn der Arbeitgeber kündigt? Ist der letzte Tag der Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit der 12.03. (also mitten im Monat) oder muss ich bis 28.02. gekündigt haben? Vielen Dank im Voraus! Gruß Anja
Hallo, Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, dieses wird jedoch fiktiv berechnet. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie eine Sperre, das hat aber nichts mit der Elternzeit zu tun. Zum Ende der Elternzeit ist die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft. Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr ...
Guten Tag, ich habe meine EZ auf 1,5 Jahre bis Mitte Juli 2024 festgelegt. Vor zwei Monaten habe ich mündlich mit meinem AG vereinbart, dass ich zum 01.04.24 wieder dort anfange in TZ zu arbeiten. Wir haben dies nicht schriftlich festgehalten. Wie verhält sich das denn mit der Kündigungsfrist? Laut Vertrag habe ich vier Wochen zum Monatsende. Dadu ...
Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...
Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem: Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woc ...
Hallo, Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo, mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe laut meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Meine Elternzeit endet jedoch nicht zum Quartalsende sondern dazwischen. Kann mir ich dann trotzdem mit 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen? Viele Grüße Vera
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende Augu ...
Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug