Mitglied inaktiv
Ich musste meinen Job leider zum Ende der Elternzeit kündigen. Momentan in der Elternzeit erhalte ich ALG II. Habe ich nach Ablauf der dreijährigen Elternzeit Anspruch auf ALG I? Vor der Elternzeit hatte ich von Juni 04- September 04 einen Studentenjob. Im Juni für 19 Stunden pro Woche, im Juli und August jeweils zwei Wochen für 19 Stunden und die anderen zwei Wochen Vollzeit, im September dann komplett Vollzeit. Ab Oktober 04 hatte ich einen regulären 30-Stunden-Vertrag und war nicht mehr Studentin. Vom 21.4.-2.8.05 war ich dann im Mutterschutz und erhalte seitdem ALG II.
Hallo, in der EZ müssten Sie eigentlich nicht Arb II sondern Sozialhilfe bekommen. Aber egal. ArbGeld I bekommen Sie, wenn Sie vor der EZ die Anwartschaften wrfüllen. Normalerweise muss man mind. 12 Mo. versicherungspflichtig tätig gewesen sein. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das ist so schwer zu sagen, ob die Anwartschaftszeiten erfüllt sind- da Du Dich ohnehin demnächst arbeitssuchend melden solltest (was u.U. auch erstmal telefonisch gehen sollte im Service Center) kannst Du ja dann direkt mal nachfragen. Hast Du Erziehungsgeld bezogen? Wenn ja, wie lange? Aus Deinen Angaben kann ich jetzt nicht alles herauslesen, was anspruchsbegründend sein könnte. dazu komtm dann auch noch die Frage, ob Du schon einmal ALG I benatragt hast in den letzten jahren vor der Elternzeit usw. usw..... Gruß!
Mitglied inaktiv
Mein Sohn ist erst 1,5 Jahre alt. Ich bekomme zurzeit Erziehungsgeld. ALG I habe ich noch nie beantragt. Vor Juni habe ich übrigens nicht gearbeitet, sondern nur studiert.
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