Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

andere aufgaben=weniger gehalt nach elternzeit?

Frage: andere aufgaben=weniger gehalt nach elternzeit?

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte frau bader, nach der elternzeit ist geplant, dass ich lediglich 17 h statt wie vorher 40 h die woche arbeite. ich war vor der elternzeit sekretärin/assistentin der geschäftsleitung in einer wirtschaftsprüfer-/steuerberatungsgesellschaft. mein chef teilte mir mit, dass er mich bei teilzeit nicht mehr als solche einsetzen könne und mir statt dessen andere aufgaben zuordnen werde (z. b. empfang, account, etc). nun meine frage: ist es zulässig, dass mein gehalt dann entsprechend heruntergestuft wird? bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich lediglich mein bruttogehalt auf 17 h umrechnen muss... vielen dank für ihre antwort! viele grüße sommerblume


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt erst einmal auf den Vertrag an. Aber grds. haben Sie einen prozentuallen Anspruch auf den alten Lohn. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich antworte dir einfach mal, da es auch bei uns Thema war: Du hast kein Anrecht auf Deine alte Stelle, lediglich auf Wiederenstieg in der Firma. Auch wenn Du eine weniger qualifizierte Aufgabe übernehmen wirst, darf Dir Dein Gehalt nur proportional zur Stundenzahl angepasst werden. Deine Gehaltsstufe aber darf nicht gekürzt werden, damit würde Dein AG Dich schlechter stellen. Gruß Nicamama


Mitglied inaktiv

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oh super, vielen dank für die info! war schon ganz nervös ... viele grüße sommerblume


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