cemisi76
Gemäss neu bescheid können die von uns beantragten Lebensmonate nicht umgesetzt werden da das Elterngeld rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Monat des antragsanfangs gezahlt werden können. Erst Antrag Mutter Elterngeld 1-12 LM, Vater 2. Und 13. LM. Neuantrag für das zweitgeborene Kind, Mutter 1-5 LM + 8-14 LM, Vater 2. Und 13. LM. Ist die Verweigerung der von uns beantragten bezugszeiträume korrekt? Danke für Rückantwort. Cemisi76
Hallo, es gibt es nur drei Moanet rückwirkend, ich weiß aber nicht, wann es beantragt worden ist Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wann habt ihr die Änderung denn beantragt? In welchem Lebensmonat des Kindes? Gruß Sabine
cemisi76
Antrag gestellt am 18.11.2013 für den 26. LM
SumSum076
Für den 26. Lebensmonat? Oder IM 26. Lebensmonat? Anders herum: Elterngeld gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat. Für diesen allerletzten Monat kann man maximal im 17. Lebensmonat den Antrag einreichen. Will man für den 5. Lebensmonat Elterngeld, ist der Antrag bis max 8. Lebensmonat einreichen. Gruß Sabine
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