Hallo Frau Bader,
für die Berechnung des Lohns während des BV welche 3 Monate werden als Bezugszeitraum berücksichtigt, wenn man vor dem Eintritt der zweiten Schwangerschaft aufgrund Rückkehr aus der Elternzeit ab Mitte eines Monats begonnen hat wieder beim selben AG zu arbeiten. Wird der Monat in dem man nur 15 Tage gearbeitet und natürlich nur die Hälfte eines mtl. Gehalts bekommen hat, als ganzen Monat für den Bezugszeitraum berücksichtigt?
Herzlichen Dank.
von
atop
am 12.04.2019, 06:40
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Lohnfortzahlung in Beschäftigungsverbot
Hallo,
der 3-Mo-Zeitraum spielt nur bei variablen Lohn eine Rolle. Normalerweise bekommen Sie das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Zu Ihrer Frage: die letzten 3 Mo, die abgerechnet wurden. Ein halber Mo. kann auch nur halb zählen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2019
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Lohnfortzahlung in Beschäftigungsverbot
hi,
du bekommst das, was du ohne BV auch bekommen würdest, da gibt es keinen 3-Monatszeitraum.
Bist du regulär nach der EZ wieder arbeiten gegangen? Vollzeit?
floe
von
la-floe
am 12.04.2019, 09:44
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Lohnfortzahlung in Beschäftigungsverbot
Danke für die Antworten. Seit dem Rückkehr von der EZ arbeite ich teilzeit.
von
atop
am 12.04.2019, 15:49