Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges oder geteiltes Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleiniges oder geteiltes Sorgerecht

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Mein Freund wird die Vaterschaft unseres Kindes anerkennen und das Kind wird seinen Nachnamen tragen. Wir möchten aber voraussichtlich nicht heiraten. Durch die Anerkennung der Vaterschaft steht das Kind ja in seiner Erbfolge. Nun stellt sich mir die Frage über die Vor- oder Nachteile eines gemeinsamen Sorgerechts. Nun meine Fragen: 1. falls mir etwas zustossen sollte und ich das alleinige Sorgerecht habe, bekommt dann mein Freund automatisch als Vater das Sorgerecht oder kann es sein, dass er das Kind nicht automatisch bekommt. 2. auf welchem Amt muss ich angeben, ob ich das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht wünsche? Muss dies vor der Geburt stattfinden? 3. Hat das gemeinsame Sorgerecht für das Kind rechtliche Vorteile oder nur für den Vater? Denn solange man zusammen ist, entscheidet man ja sowieso gemeinsam, aber wie ist es im Trennungsfall. Macht ein gemeinsames Sorgerecht nicht alles unnötig kompliziert. Ich würde dem Kind ja eh ohne trifftigen Grund nicht den Umgang mit seinem Vater verwehren, macht also ein gemeinsames Sorgerecht Sinn?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn es keinen sachlichen Grund gibt, ja 2. Jugnedamt 3.Nur für den Vater. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Zu 1.) nein bekommt er nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch. zu 2.)Jugendamt, Beurkundungsstelle. Anrufen, Termin vereinbaren. Dauer: ca. 15 min. Kosten: Null EUR. 3.) Hat das Kind nicht das Recht, daß sich seine Eltern gemeinsam die elterliche Sorge teilen? .... was macht schon "Sinn"...? als Mutter gibt man ein Stück alleinige Macht aus der Hand und verbindet sich mit dem Vater erst mal juristisch zu einer Elterneinheit, die man nicht mehr "einfach so" (wie 2.)) auflösen kann. Leider witrd das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht immer als Machtinstrument benutzt...Nur, das hilft leider nie dem Kind :-( ICH habe bei beiden Kindern (die vom selben Vater aber unehelich geboren sind und seinen Namen tragen) darauf BESTANDEN, das gemeisame Sorgerecht auszuüben... jeder sieht es anders :-) Désirée


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