mf4
Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin aber ich versuche es... Ich bekomme ALG2 und werde im Sommer für ca. 5 Wochen im Krankenhaus und Reha sein. Ich habe gelesen, daß unter Umständen in der Zeit mein ALG2 um den Teil für Ernährung gekürzt werden kann, da ich ja im KH verköstigt werde. Stimmt das? Außerdem muss ich ja für bis zu 28 Tagen je 10€ KH-Tagegeld zahlen. Kann man sich VORAB schon befreien lassen? Wenn das Problem 1 zutrifft, ich Geld abgezogen bekomme aber im KH zahlen muß würde ich das finanziell nicht schaffen. für Hilfe wäre ich dankbar mf4
RUB
peekaboo
mit diesen 10 Euro... ich mache die Sache gerade in der Familie durch, bei einem "Rentnerehepaar". Die KK (Barmer) hat mir erklärt, daß wenn man nicht kronisch krank ist 2% des Jahreseinkommens überschritten werden muß, um von der Zuzahlung befreit zu werden. (bei bestätigter Chronischer Krankheit nur 1%) In unserem Fall: Angenommen der Jahresverdienst beträgt 10 000Euro. Hierzu zählen auch Beträge aus z.B. Zinsen vom Ersparten. Dann läge Deine "Grenze" bei allem, was Du über 200€ mehr zahlen müsstest. Kannst es Dir ja mal ausrechnen. ACHJA: Man muß zig Anträge und so ausfüllen und kopien vorweisen. Bei meinem Fall, könnte das Rentnerehepaar jetzt vorab 200€ schon an die KK bezahlen und würde dann freigestellt werden. (Gilt aber nur bei immer gleichbleibenden Einkommen). Das Ehepaar muß alle Belege der Apotheke einreichen (gilt nur für Medis, die die Versicherung übernimmt) Hoffe ich könnte das so Klären. Gruß Peeka
mf4
Na das ist ja kompliziert. Ich hab ja was chronisches und wenn ich das ALG2 der Kinder herausrechne habe ich ja seeehr wenig Geld. Egal ob nun 1 oder 2% müßte ich dann sehr wenig zahlen und niemals diese 10€ mal 28 Tage. Ich werde mal zur Kasse gehen. Danke dir. PS: Zig Anträge... logisch, wir sind ja in Deutschland. Mach ich dann gleich, wenn ich aus der Narkose aufwache ;o)
Mitglied inaktiv
Das ist gar nicht kompliziert und ich empfehle das allen H4-Empfängern, erst recht den chronisch Kranken. Ich selber mache das seit 3 Jahren jedes Jahr im Dezember für das folgende Jahr. Für H4-Empfänger steht der Betrag ja fest (mir ist gerade nach so um die 64,- Euro pro Jahr bei chronischer Krankheit, aber nagel mich nicht auf den Betrag fest). Die KK schickt mir im Dezember einen Überweisungsträger für den Betrag, das überweise ich, und dann bekomme ich einen Ausweis, der mich für ein Kalenderjahr von der Zuzahlung befreit. Das heißt: Keine Praxisgebühr und keine Zuzahlung bei Medikamenten. Die nachträgliche Abrechnung ist kompliziert, ja - aber die Befreiung im Vorfeld bei H4-Bezug wirklich nicht. (Und ich habe eine Allergie gegen Behördenanträge *gg*.) Gruß, Elisabeth.
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