Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und alg2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und alg2

Babymama07

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Hallo!:) Ich bin in der Ausbildung und der papa von unserem 5M Baby auch. Wir beziehen alg2. Ich möchte meine Elternzeit auf insgesamt 2 Jahre verlängern. Und nach 12Monaten ( glaube ich ) gibt es ja kein Elterngeld mehr. Stockt dass dann das Jobcenter auf? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das ist in den Bundesländern unterschiedlich. Z,B. in Berlin vertritt man die Ansicht, daß Kind kann ab dem ersten Geburtstag in die Kita gehen kann, in anderen Bundesländern gibt man 3 Jahre. Liebe Grüße NB


mellomania

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Nur wenn dein Kind betreut ist uns du arbeiten möchtest. Möchtest du weiterhin Hausfrau bleiben hast du keinen Anspruch auf alg.


mamavonbaby

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Ja, das wird dann aufgestockt.


cube

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Es kann aber sein, dass das zuständige Amt auf Grund des Betreuungsanspruchs ab dem 1. LJ da nicht so einfach mitspielt. Du bist ja nicht arbeitslos und müsstest erst mal einen Job suchen - du hast einen Vertrag und könntest (wie ich finde: solltest!!) deine Ausbildung so schnell wie möglich fortsetzen, um gar nicht erst in eine Spirale von Sozialhilfe-Bezug zu geraten. Kannst du überhaupt deine Ausbildung für 2 Jahre unterbrechen und dann einfach fortsetzen? Das würde ich auch mal abklären.


mellomania

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der AG kann der verlängerung widersprechen, oder irre ich mich, da ausbildung?


Dojii

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Auch in einer Ausbildung gilt der Bindungszeitraum von zwei Jahren, das ist richtig.


Babymama07

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Was bedeutet das also?


mellomania

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dein AG zustimmt! du hast zwei jahre angegeben, ein Jahr EZ und folglich danach im 2. Jahr die fortsetzung der Ausbildung und wenn der AG das ablehnt, musst du die Ausbildung ganz normal weitermachen. hast du dich um eine Betreuung fürs Kind gekümmert? du hast ab dem 1. jahr ein gesetzliches Recht auf betreuung und EZ ohne EG muss man sich, sorry, leisten können. man kann nicht einfach ALG beantragen ohne dem ARbeitsmarkt zur verfügung zu stehen bzw. bewusst auf Lohn und Arbeit verzichten. von daher bist du vorrangig von der zustimmung deines AG abhängig.


cube

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Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr bedarf der Zustimmung deines Arbeitgebers (Ausbildungsbetriebes). Heißt auch, du musst dich für den Fall einer Ablehnung bereits jetzt um einen Krippenplatz oder anderweitige Betreuung kümmern, um deinen Vertrag nach Ende der EZ auch wieder erfüllen zu können. Ansonsten ist der Ausbildungsplatz weg und das durch eigenes Verschulden. DAS sehen die Ämter gar nicht gerne und können sehr gut darauf pochen, dass du gefälligst arbeiten gehst. Das heißt auch, dass ganz grundsätzlich man sich mehr als 1 Jahr EZ leisten können muss - selber leisten. Nicht durch die Zahlungen der Allgemeinheit in die entsprechenden Töpfe. Ich versteh es wie gesagt sehr gut, dass man nach 1 Jahr noch nicht bereit ist, sein Kind in Fremdbetreuung zu geben - aber ja, man muss sich das leisten können. Und ganz unabhängig davon kann ich dir eh nur raten, schnellstmöglich deine Ausbildung abzuschließen, um eben nicht mit Kind permanent auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Spätestens ab dem Moment, wo der KV seine Ausbildung beendet hat, ist er finanziell auch voll verantwortlich für euer Kind und dich, sofern ihr zusammen lebt. Angenommen, er wäre dieses Jahr fertig mit der Ausbildung, dann hat er eine Erwerbsobliegenheit als Vater. Heißt, er muss sich schleunigst einen gut bezahlten Job suchen, ums eine Verpflichtungen euch gegenüber nachkommen zu können. Willst du ernsthaft ohne Ausbildung vom Staat oder einem möglicherweise Ex-Freund abhängig sein? Also kümmere dich um Betreuung und mach deine Ausbildung zu Ende! Euer Kind wird es dir das später ganz sicher mehr mehr danken, als jetzt 1 Jahr länger 24/7 bei dir sein zu können.


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