LiSi27
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Mai erwarte ich ein Kind. Bin seit November im ALG1-Bezug. Ist es richtig, dass ab Beginn des Mutterschutzes kein Anspruch mehr auf ALG1 besteht ? Zahlt in den paar Wochen die Krankenkasse dann das Geld ? Nach dem Mutterschutz möchte ich komplett in Elternzeit gehen. Stehe dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung und habe somit auch keinen Anspruch auf ALG1 während der Elternzeit, habe ich das richtig verstanden ? Da mein Elterngeld durch die Arbeitslosigkeit auch das Minimum sein wird und mein Partner in einer Umschulung beim Jobcenter ist und ALG2 bekommt, kann ich dann während der Elternzeit ALG2 beantragen ? Und wenn ja, ab wann kann dies beantragt werden ? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, 1. Ja, im Mutterschutz zahlt die Krankenkasse 2. Ja, Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld eins, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen 3. Ja, Sie können ArbGeld 2 bekommen Liebe Grüße NB
Felica
EZ steht dir keine zu, du hast ja keinen Arbeitgeber der deinen Job freihalten muss. Ab Geburt ist dann dein Status Hausfrau, bekommst halt zusätzlich noch EG. Also ja, keinen Anspruch auf ALG1 ab dann. Ob ALG2 könnt ihr prüfen lassen. wahrscheinlich wird das EG auch voll darauf angerechnet wenn du nur den Mindestsatz bekommst. Bei erarbeiteten EG hat man noch einen Freibetrag, der könnte bei euch wegfallen. Mache dich darauf gefasst das das Amt von dir fordern wird das du sobald das EG durch ist, wieder Arbeit suchen musst. Also kümmert euch rechtzeitig um eine Kinderbetreuung. Außer dein Mann ist bis dahin selbst wieder in Lohn und Brot und kann euch finanziell komplett unterstützen.
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