Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, ALG2

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, ALG2

Skyred

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Sehr geehrte Frau Bader Ich habe heute erfahren, dass mein Ausbildungsplatz geschlossen wird und da ich erst im ersten Jahr bin würde ich das als Chance nehmen. Aber zum folgenden Problem; Ich hab meine Elternzeit nur ein Jahr genommen bis zum 01.08.2020 und mein Kind ist am 01.05.2019 geboren. Ich selbst bin verheiratet und 23 Jahre. Ich habe nur ein Jahr genommen da ich eigentlich ja gleich weiter machen wollte, was ich jetzt ein bisschen bereue nicht 2 Jahre genommen zu haben. Wir bekommen aufstockend ALG2 da sonst das Geld für uns nicht reicht. Meine zwei Fragen; Kann ich Elternzeit verlängern? Oder muss ich danach gleich in eine neue Ausbildung? Verlängere ich dann meine Elternzeit beim Betrieb, der mich ja bis zum Ende der Elternzeit noch nicht kündigen kann oder dann beim Amt? Meine nächste Frage ist, ich würde diese Chance gerne nutzen und Fachhochschule anfangen und mich gleich weiterbilden bekommt man da dann auch ALG2? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben weniger als 2 Jahre genommen u keinen Anspruch auf Verlängerung 2. Was es bedeutet, dass Ihr Ausbildungsplatz "abgeschlossen" wurde, habe ich nicht verstanden. Hat der Betrieb geschlossen? 3. Für eine weitere Ausbildung können Sie evtl. BAföG beantragen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Wegen der Fachhochschule, Google Mal elternunabhängiges Schülerbafög ( das muss auch nicht zurück gezahlt werden) du müsstest eigentlich alles Anforderungen dafür erfüllen, müsste auch mehr sein als aufzustocken


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