Sehr geehrte Frau Bader,
Kurz zu mir und meiner Sachlage.
Ich bin seit 2016 Alleinerziehende Mama einer Tochter. Beziehe auch seitdem ALG2. Mein Kind geht in die Kita seit Sie 2 Jahre alt ist. Arbeit habe ich bis dato nicht gefunden und bin deshalb Hausfrau. Zumal ich nun von meiner Frauenärztin als Risikoschwangere mit Attest freigestellt worden bin.
Anfang 2020, (nach 4 Jahren alleine sein) habe ich meinen jetzigen Partner und Vater kennengelernt (Ich bin jetzt in der 21 ssw. Er ist der Vater). Dieses Jahr im Juni/Juli 2021 wird Er zu uns, von Baden-Württemberg nach Bremen ziehen. Alles wurde schon in Kraft gesetzt. Er ist Vollzeit und teils mit Überstunden Arbeitstätig in einer Firma, in der Er schon gute 4 Jahre arbeitet. Seine Ausbildung, Fortbildung, Schulungen usw hat Er bis jetzt abgeschlossen. Zum Verständnis, Er ist 29 und ich 32 Jahre. Sein Arbeitsbereich ist in der IT - Fachinformatiker in System und Integration.
Da Er zu uns zieht, ich Alleinerziehend mit meiner 4,5 jährigen Tochter die in die Kita geht - Schwanger in der 21 ssw von meinem Partner bin, alleine mit Kind in einer 2 Zimmerwohnung bei knapp 57 qm und einer Warmmiete von 444,- € die das Amt übernimmt, lebe, ALG2 bekomme - Und Er dann nachdem Er hier ist ALG1 für 1 Jahr bekommt (Sollte Er nicht sofort eine Stelle finden!) wird Er dann mit in meine Bedarfsgemeinschaft mit meinem Kind mit eingerechnet?
Er kriegt bei ALG1 - 1,400 Netto Monatlich ausgezahlt, sollte Er wie erwähnt nicht sofort eine Arbeit finden.
Ich kriege mit meinem Kind + der aktuellen Schwangerschaft eine Gesamtsumme ab März bis August 2021 von 939,46.
Der Kindsvater meiner Tochter zahlt wie er Lust und Laune hat 251,- €
Dazu kommt dass meine Tochter Kindergeld in Höhe von 219,- € bekommt. Das wird ja auch noch dazu gezählt.
Die Miete von 444,- € Warm wird vom Amt übernommen.
Heiz und Wasserkosten zahle ich Monatlich für 2 Personen mit knapp 80,-€ und dazu noch ein paar andere Dinge wie, Haftpflicht und Hausratversicherung, Telekom und Mobilfunkvetrag. Etwas an Ratenzahlung dass sich bei mir da ich nicht sofort alles kaufen kann was zb Möbel oder Elektronik angeht auf insgesamt 800,- € beläuft - die ich monatlich mit jeweils 60,- abbezahle. Für uns 2 bleibt also unterm Strich (wenn ich noch mehr erwähne was gezahlt werden muss) nicht viel über.
Wenn man all das berücksichtigt, wie wird es dann aussehen, sobald mein Partner nun zu uns zieht? Wird das Amt mir und meiner Tochter dadurch den ALG2 Satz und die Übernahme der Miete komplett streichen, da mein Partner 1.400 Netto ALG1 beziehen wird bis Er eine Vollzeitstelle in Bremen findet? (Die Miete wäre dann wenn ich kein ALG2 mehr bekomme - 780, - Warm kosten, was ja dann mein Partner übernehmen muss von seinem ALG1) Und, Er wird glaube ich noch irgendwelchen Prozentsatz vom Stadt bekommen, da Er somit mit mir zusammen ein Kind zur Welt bringen wird. Da wird ihm auf die 1.400 Netto noch Prozentual was dazu berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
von
Valentina Kieser
am 23.04.2021, 13:21
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Hallo,
bitte kurz und allgemein fragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2021
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Solche langen Texte liest Frau Bader nicht. Du musst und kannst nur allgemeine Fragen stellen.
Ansonsten such dir eine individuelle Rechtsberatung vor Ort.
von
Himbeere2008
am 23.04.2021, 13:32
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Ihr bildet eh eine Bedarfsgemeinschaft.
Mitglied inaktiv - 23.04.2021, 13:34
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Heizkosten zahlst Du nicht, die zahlt das Amt.
Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, eine "Schonzeit" von einem Jahr habt Ihr nicht, weil durch die Schwangerschaft die Vermutung nahe liegt, dass diese Beziehung kein "Testballon" ist.
Warum sucht sich der Herr keine Arbeit, bevor er umzieht? Dann wärt Ihr fein raus und könntet von seinem Verdienst leben.
von
Port
am 23.04.2021, 14:55
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Er wird wahrscheinlich kein ALG1 bekommen, weil er ja selbst kündigt ohne Not. Den aktuell scheint es ja mit eurer Fernbeziehung auch zu klappen. Da kann man ihm zumuten sich erst etwas neues zu suchen und dann zu kündigen. Mit dem Jobhintergrund sollte es ihm auch leicht sein schnell was zu finden.
Und ja, Bedarfsgemeinschaft. Die Schwangerschaft spricht für eine gesicherte Beziehung.
von
Felica
am 23.04.2021, 16:21
Antwort auf:
ALG1 und ALG2 in Partnerschaft mit Kind und Schwangerschaft
Sehe ich es richtig?
Er würde 1400€ ALG1 bekommen. Du 939,46€ zurzeit und nach der Schwangerschaft 300€ EG. Hinzu kommen 251€ Kindesunterhalt und 219€ Kindergeld.
Das sind während der Schwangerschaft 2809,46€.
Ohne Schwangerschaft und nur mit EG 2170€.
Miete in Höhe von 444€ warm zahlt das Amt. Warum wird die Miete auf 780€ warm erhöht wenn ihr sie selbst zahlt?
Oder zahlst du zurzeit noch einen Teil davon selbst?
- Heiz- und Wasserkosten betragen 80€.
- Dinge, wie Versicherungen, Telefon, Internet, usw. kommen noch dazu. Ich rechne da mal mit 200€/mtl.
- Ratenzahlung für z.B. Möbel 60€.
Wenn ich die Kosten abziehe komme ich auf 2469,46€ während der Schwangerschaft und 1830€ mit EG.
Wenn ich jetzt noch die Miete in Höhe von 780€ abziehe komme ich auf 1689,46€ während der Schwangerschaft und 1050€ mit EG.
Beides sollte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern machbar sein. Und soweit er Arbeit hat sieht es anders aus.
Bedenke, dass wenn er kündigt für 3 Monate vom Agentur für Arbeit gesperrt wird. Habt ihr Rücklagen für die Zeit? Er wird sich dann auch selbst krankenversichern müssen, was ca.180€/mtl. sind.
Und da ihr zur Bedarfsgemeinschaft werdet kann auch bei dir was gekürzt werden.
Bedenke auch, dass vermutlich eine Nachzahlung an Strom- und Wasserkosten kommen wird, weil 4 Personen mehr verbrauchen wie 2.
Ideal ist es wenn er nach Bremen kommt und direkt anfangen kann zu arbeiten. Dann wären die finanziellen Sorgen am geringsten. Vielleicht kann er auch so kommen, dass er nach der Geburt direkt 2 Monate EZ mit EG-Bezug nimmt. Ob er die 3-monatige Sperre beim Agentur für Arbeit zeitgleich läuft und er somit 2 Monate umgehen kann weiß ich nicht.
von
Ani123
am 23.04.2021, 21:03