Liebchen84
Guten Morgen, ich weiß nicht ob mir die Frage hier jemand beantworten kann, aber leider geht beim Jobcenter niemand ran und ich habe Angst hinzufahren falls mich jemand sieht und es meinem Mann erzählt. Ich plane ihn zu verlassen und möchte das meiste vorher klären, da ein Zusammenleben danach vermutlich nicht mehr möglich nicht. Durch Zufall hat mich eine Bekannte gefragt ob ich jemand kenne der eine Wohnung sucht da sie kündigen möchte, die Wohnung wäre perfekt. Preislich passt sie in die Vorgaben des Jobcenters (da noch Elternzeit und nur 450job wär ich erstmal drauf angewiesen bis zum Kitaplatz). Da die Wohnung aber erst zum Mai wäre und ich solange mit den Kindern in ein Zimmer zu meinen Eltern könnte (solange brauche ich halt nichts vom Jobcenter) ist die Frage, kann ich schon einen Mietvertrag unterschreiben bevor ich einen Antrag beim Jobcenter gestellt habe?
Hallo, bitte kein Mietvertrag, bevor die Wohnung nicht vom Jobcenter befürwortet worden ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ganz abgesehen von der frage wegen dem jobcenter musst du vorrangig klären, ob dein dein mann das gemeinsame Kind ausziehen LÄSST....
Liebchen84
Ja ich weiß, da habe ich schon mit jemandem vom Jugendamt gesprochen und geklärt wie das laufen würde wenn der Fall Eintritt dass er da Stress macht
3wildehühner
Ich kann nur davon sprechen, wie in unserem Kreis gehandhabt wird: Da kannst du keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor die Wohnung nicht vom Amt abgesegnet wurde. Es gibt ein spezielles Formular vom Jobcenter, in welches der potentiell zukünftige Vermieter alles Wesentliche (KM, NK, Kaution, Größe der Wohnung, Zimmerzahl) eintragen muss. Leider geht es nicht nur nach den Gesamtkosten, sondern auch nach dem Quadratmeterpreis. Deshalb solltest du schnell einen Termin beim Jobcenter ausmachen und dort vorsprechen.
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