Jolina97
Guten Abend, erstmal zu meiner Situation: ich bin alleinerziehend (3 jähriges Kind und zurzeit schwanger 18 ssw), im Moment im Beschäftigungsverbot (erhalte mein volles Gehalt) aufgrund der Schwangerschaft. Gehalt war 1800€ netto. Und jetzt mache ich mir Gedanken, ob ich unsere Wohnung (Kaltmiete 1100€) während der Elternzeit bezahlen kann…? Was kann ich sonst noch beantragen, damit wir nicht unter die Elternzeit leiden müssen?
Hallo, neben dem Unterhalt für die Kinder und den Betreuungsunterhalt können Sie klären, ob Ihnen weitere Leistungen seitens des Drahtes zu stehen. Zum Beispiel Kinder-Zuschlag oder Wohngeld. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ganz ehrlich bei 1800 Euro Gehalt zweimal Kindergeld und Unterhalt für zwei Kinder finde ich eine Wohnung die warm locker 1400 kosten wird verdammt teuer, Ich würde grundsätzlich versuchen Wohngeld zu beantragen das könnte dir auch jetzt schon zustehen
Feuerschweifin
Der Vater des ungeborenen Kindes ist dir bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt schuldig, neben dem Unterhalt für das Kind natürlich.
mamavonbaby
Also grundsätzlich kannst du Wohngeld und parallel Kinderzuschlag beantragen, wenn du keinen oder zu wenig Unterhalt bekommst dann auch Unterhaltsvorschuss. Wenn das alles nicht reicht, dann aufstockendes Harz4
luvi
Hallo, Zunächst mal Unterhalt für die Kinder und auch für dich vom Vater. Außerdem könntest du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Beitragsfreiheit/-ermäßigung für den Kindergarten für das ältere Kind. LG luvi
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