Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin nach künstlicher Befruchtung mit Zwillingen schwanger und dann alleinerziehend. Ich habe eine Arbeitsstelle. Wissen Sie, ob ich während der Elternzeit Anspruch auf Hartz4 habe, trotz künstlicher Befruchtung? (Im ersten Jahr bekomme ich Elterngeld, aber das reicht nicht.) Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt habe, da es keinen rechtlichen Vater gibt. Vielen Dank schonmal im Voraus. VG, Tine
Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (vgl. http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3424-urteil-kein-anspruch-auf-unterhalt-bei-anonymer-samenspende-im-ausland). Hartz IV schon - das bekommen ja auch Frauen, die einen One-night-stand mit einem Unbekannten hatten. Liebe Grüsse, NB
Felica
Anspruch ja. Aber ziemlich sicher wird, wenn es keine Änderungen gibt, der Unterhaltsanspruch für die Kinder beim Sozialgeld gekürzt.
Mitglied inaktiv
Hallo Felica, Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Heißt das, das Jobcenter tut so, als ob ich Unterhalt bekäme und zieht mir das ab, obwohl ich tatsächlich gar kein Unterhalt bekomme? Danke und VG
Mitglied inaktiv
Vielen Dank Frau Bader.
Felica
Wenn es blöde läuft, dann ja. Den du hast ja freiwillig auf den Unterhalt verzichtet.
Feuerschweifin
Hallo, ja, das normale Prozedere bei Nichtangabe des Vaters und anonymer Samenspende ist, dass es keinen Unterhaltsvorschuss gibt und ein fiktiver Unterhalt vom ALG2 abgezogen wird.
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