Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Alg2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld und Alg2

JungeMamix3

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an sie, eine Bekannte von mir erhält Alg 2 und ist nun in Elternzeit und erhält 300€ Elterngeld. Sie war zuvor auf 450€ Basis angestellt. Nun meinte das Jobcenter, dass ihr das komplette Elterngeld angerechnet wird und sie somit nicht mehr und nicht weniger hat. Allerdings habe ich schon oft gehört, dass dies nicht so ist, wenn man davor beschäftigt war. Wie ist denn nun die Regelung ? Darf das komplette Elterngeld angerechnet werden ? Oder besteht hier auch der Anspruch auf einen Freibetrag ? Vielen Dank in voraus. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Aufstockern (alles mit eigenem Lohn) wird es nicht angerechnet in Höhe des Lohnes. Liebe Grüße NB


cube

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Wenn sie aktuell ALG2 bezieht, wird das EG angerechnet.


Felica

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Bei selbst erarbeitetes Elterngeld, also sogenannte Aufstocker, gibt es einen Freibetrag. Also Widerspruch einlegen und dagegen vorgehen. Sie sollte also den Bescheid mal genau prüfen lassen von jemanden der sich da wirklich gut auskennt. Schau mal hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/elterngeld-hartz-4/


Mitglied inaktiv

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Genau das von Felica habe ich auch online gefunden.. Aufstocker haben einen Freibetrag zur Anrechnung des EG. Also Widerspruch einlegen durch jmd der richtig in diesem Bereich Ahnung hat


Sternenschnuppe

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Wenn es nur 300€ EG sind, dann keine 12 Monate vor Geburt.


Felica

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Wie kommst du drauf? 450 € Basis bedeutet doch nicht das es auch 450 € waren. Zudem ist das auch ohne Belang für das ALG2.


Sternenschnuppe

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Das ist schon von Belang, da sich der Freibetrag entsprechend reduziert. Vielleicht wird die Frage ja noch beantwortet.


Mitglied inaktiv

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Quelle Hartz4.org "Übt ein Hartz-4-Empfänger vor der Geburt des Kindes einen Minijob aus, so wird das dadurch erzielte Einkommen, wie weiter oben bereits erwähnt, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt. Wenn eine Person also z. B. vor der Geburt ihres Kindes im Schnitt 200 Euro netto pro Monat durch einen Minijob verdient hat, wird dieser Betrag beim Erhalt von Elterngeld nicht auf Hartz 4 angerechnet. Die 200 Euro zählen beim Bezug von Elterngeld bei Hartz 4 als Freibetrag. Der Betroffene erhält diese also zusätzlich zum ALG 2. Aufstocker können jedoch, unabhängig von ihrem früheren Einkommen, höchstens 300 Euro Elterngeldfreibetrag erhalten."


JungeMamix3

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Hallo Danke erstmal für eure Antworten. Sie hat vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und monatlich immer unterschiedlich viel verdient. Im Durchschnitt waren es ca. 415€ Liebe Grüße


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