Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für den Zeitraum vor Bezug vom ALG2 auf ALG2 anrechenbar?

Frage: Elterngeld für den Zeitraum vor Bezug vom ALG2 auf ALG2 anrechenbar?

Mommy2017

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Guten Tag Frau Bader, im Juli wurde ich Mutter. Nach Ablauf der Mutterschutzzeit bin ich Elterngeld-berechtigt, also ab Ende September. Im November habe ich einen Antrag auf ALG2 stellen müssen, weil das Elterngeld leider nicht ausreichen wird, und erhalte ab November auch entsprechend Leistungen. Kann mir das Jobcenter meine Elterngeld-Nachzahlung für September und Oktober als Einkommen anrechnen? Ich hatte mir von meinen Eltern ein "Überbrückungdarlehen bis Elterngeld und Unterhalt kommt" genommen, dass ich bei einer Anrechnung dann ja gar nicht zurückzahlen kann. Und wie ist das mit der Nachzahlung von Unterhaltsvorschuss für die Zeit vor dem Bezug von ALG2, darf mir das Jobcenter auch dieses als Einkommen im Monat des Zuflusses anrechnen, obwohl ich mir zur Überbrückung dessen Geld geliehen hatte? Dass mir ein Elterngeldfreibetrag in Höhe von maximal 300,- EUR monatlich zusteht, weil ich vor der Geburt erwerbstätig war, ist mir bekannt. Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe.


Mommy2017

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nun den Elterngeldbescheid erhalten: Je Lebensmonat wurde mir ein Freibetrag von 300,- berechnet, auch rückwirkend, den Rest erhält das Jobcenter, die haben da wohl so einen Antrag gestellt. Künftiges Elterngeld, also ab Februar, erhalte ich in voller Höhe, dementsprechend mindere sich aber mein Anspruch ALG2. Hierzu möchte ich noch einmal zwei Rückfragen an Sie stellen: 1.) Das Jobcenter erhält jetzt ja den Rest über die 300,- € Freibetrag hinaus, und zwar auch für den Zeitraum, in dem ich gar kein ALG2 bekam, also für Ende September bis Ende Oktober 2017, ist das rechtens? 2.) Aufgrund der Freibeträge i. H. v. 300,- € mtl. erhalte ich eine Elterngeldnachzahlung i. H. v. 1.200,- €, darf das Jobcenter diese als Einkommen auf meinen Bedarf für Januar anrechnen - eigentlich doch nicht, oder? Ich bedanke mich im Vorhinein ganz herzlich für Ihre Antwort.


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