CathleenG
Hallo Ich habe bis 1 Monat vor dem Mutterschutz befristet gearbeitet habe dann noch den Monat zur Überbrückung Alg1 bekommen und bin dann in den Mutterschutz und danach 2 Jahre Elternteil Steht mir der Restanspruch vom Alg1 nach den 2Jahren noch zu aus der Berechnung von vor dem Mutterschutz Mfg
Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf die Restzeit, wenn das Kind von jmd anderen betreut wird. 2. Die Antwort liefert § 132 SGB III: Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht. Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Welche Elternzeit? Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Felica
Da du keine EZ hattest schnellst möglich an das AA wenden. ALG1 setzt aber voraus das dein Kind betreut ist.
bellis123
Lass dich von den Damen hier nicht irritieren, die auf dem formalen Begriff "Elternzeit" rumreiten. Das ist immer das Gleiche. Natürlich hast du noch Anspruch auf die restlichen 11 Monate. Dein Kind muss allerdings eine Betreuung haben, aber habt ihr ja bestimmt.
Felica
Ist es nicht. In der EZ wäre sie weiterhin krankenversichert. Zudem wird das beim Anspruch und Höhe des ALG1 anders gewertet. Deshalb auch mein Hinweis sich zügig an das Amt zu wenden. Den ansonsten berechnet sich das ALG1 nicht mehr nach ihrem letzten Verdienst.
Dojii
Solange sie Elterngeld bezogen hat, ist sie auch weiterhin kostenlos versichert, die Frage ist nur, ob das Elterngeld für ein oder zwei Jahre bewilligt wurde.
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