Hallo Frau Bader, ich war vor dem Mutterschutz arbeitslos und bezog Alg1, davon musste ich von dem bewilligten Zeitraum eines Jahres, ca. Ein halbes in Anspruch nehmen. Nun bin ich noch in Elternzeit. Wenn diese endet, würde ich wieder erst einmal Alg1 beantragen. Das wäre eine wiederbewilligung. Damit verbunden ist zeitlich ein wohnortwechsel und eine Arbeitsaufnahme als tagesmutter. Allerdings nicht zu dem Zeitpunkt an dem die Elternzeit endet. Mein Mann hat im Anschluß an meine Elternzeit noch drei Monate Elternzeit. Die Betreuung ist also in der Zeit gegeben. Im Anschluss daran werde ich wahrscheinlich noch nicht die tagesmutterstelle angetreten haben können, mit welcher ich auch die Betreuung unserer Tochter selbst abdecke. Steht mir das Alg1 denn dann zu? VG mimmi
von Mimmi86 am 11.09.2018, 10:20