carolap
Ich bin seit 3 Jahren im öffentlichen Dienst- Gesundheitswesen tätig. Mein Arbeitgeber möchte meinen Vertrag, der am 31.01.2022 ausläuft, nicht verlängern. (Es ist sicher kein Job für die Mutter auch in der Teilzeit, weil ich samstags und sonntags arbeiten muss und eine Rufbereitschaft habe. ) Mutterschutz dauert vom 27.9.2021-04.01.2022, das heißt, ich nehme nur Elternzeit vom 5.1.2022-31.01.2022. Später bin ich Arbeitslos und beziehe Elterngeld , bis das Kind 14 Monate alt ist. (Ungefähr Januar 2023) Bis dahin werde ich nicht arbeiten, weil ich so ein kleines Kind nicht in Krippe schicken möchte. Mich interessiert, was nach dem Elterngeld zu tun ist, wenn ich nicht wieder einen ausreichend guten Job finde, der meine Bedürfnisse und die meiner Familie befriedigt. Habe ich Anspruch auf ALG1 nach dem Elterngeld und wie lange? Ich habe eine Kinderbetreuung, Großmutter- meine Mutter ist jetzt nach DE gekommen und betreuen das Kind während der Jobsuche und während der Arbeit, wenn ich eine finde. Danke Carolap
Hallo, Sie können ArBegld 1 im Rahmen der Zeiten bekommen, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Wenn also 20 Std/ Halbtags, bekommen Sie 50% ArbGeld1 Liebe Grüße NB
peekaboo
für Dich und das Kind verantwortlich. Wenn Du nicht verheiratet bist, dann musst Du Dich auch um eine Krankenversicherung kümmern
Felica
Solange du EG beziehst, wärst du krankenversichert. ALG1 bekommst du wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Ich würde dir dazu raten dich 3 Monate vor Ende des EG-Bezuges arbeitssuchend zu melden. Sollte es dann Probleme mit dem ALG1 nach dem EG geben, hättest du Zeit dich um einen anderen Job zu kümmern. Mein Rat wäre aber, zusätzlich zur Oma, das Kind frühzeitig zur Betreuung anzumelden. Wenn dir Kita, Krippe nicht zusagt, wie wäre es mit einer TaMu? Klappt das eibe nicht so, hast du einen Plan B.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand