LeaBee
Hallo Frau Bader, wenn ich Ende September (Elternzeitende) betriebsbedingt gekündigt werde und auch trotz nun erneuter Schwangerschaft, bekomme ich dann ALG1, obwohl mein Mutterschutz schon Mitte Oktober beginnt oder ist der Zeitraum zu kurz bzw. meine Schwangerschaft ein Hinderungsgrund für ALG1? Vielen Dank!
Hallo, in der EZ /schwanger kann der AG nur mit Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Ansonsten: nein, Sie bekommen bis zum Beginn des Mutterschutzes ArbGeld 1. Und dann von der KK Leistungen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Schließt dein Betrieb? Gibt es eine Zustimmung der Behörde für die Kündigung? Du bist schwanger und stehst unter besonderem Kündigungsschutz! LG luvi
Felica
Ja sofern du bis dahin kein BV vom Arzt bekommst und auch ansonsten Arbeitsfähig bist. BV vom AG dagegen kein Problem. Musst dich halt beim AA melden und auch sagen das du arbeiten willst und kannst. AG benötigt die Zustimmung der Aufsichtsbehörde um zu kündigen.
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