Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I nach Eigenkündigung in Elternzeit?

Frage: ALG I nach Eigenkündigung in Elternzeit?

Philops

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Liebe Frau Bader, ich bin noch bis April 2019 in Elternzeit (insgesamt zwei Jahre, das erste Jahr hatte ich Elterngeld, nun ALG 2). In meinem Job werde/wurde ich „sittenwidrig bezahlt“ (habe ich mir auch von Verdi so bestätigen lassen), ich hätte also grundsätzlich einen „wichtigen Grund“ für eine Eigenkündigung. In der Verdi-Beratung wurde mir nun allerdings gesagt, dass ich erst zum Ende der Elternzeit kündigen könnte, um vorübergehend ALG 1 zu erhalten, nicht bereits jetzt. Ich habe ab Oktober eine Kinderbetreuung und könnte Vollzeit arbeiten, das will und kann ich aber nicht bei meinem alten AG (wie gesagt schlecht bezahlt und es wurde außerdem eine Vertretung eingestellt). Stimmt die Info von Verdi? Auf welchem Gesetz beruht das? Hat das ggf. mit meinem aktuellen ALG2-Bezug zu tun? Danke und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie den Vertrag beenden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten.Nach meinem Dafürhalten müssen Sie nicht abwarten, bis die Elternzeit endet. Liebe Grüße NB


mellomania

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hö? wie kannst du alg bekommen wenn du einen AG hast bei dem du in elternzeit bist? kann das stimmen?


Philops

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Hallo, danke für dein Interesse, auch wenn es mir nicht direkt weiterhilft; ich beziehe wie gesagt im zweiten Jahr der Elternzeit ALG 2. Das geht natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen, also als Alleinerziehende zum Beispiel oder wenn man einen jungen, aufstrebenden Studenten zum Vater seines Kindes auserkoren hat. Meine Frage jetzt dreht sich aber um ALG 1, da ich nunmehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnte. LG


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