Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Frage: ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Sky6990

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist etwas verzwickt und ich bekomme vom Amt keine klare Antwort. Zu meiner Situation: Am 07.02.2015 kam meine Tochter zur Welt. Vom 01.01.14-31.12.2014 hatte ich eine befristete Festanstellung, die dann natürlich ausgelaufen ist. Nun bin ich noch in elternzeit bis zum April (14 Monate da ich alleinerziehend bin) und mache seit 2012 ein Fernstudium. Jetzt im Frühjahr komme ich ins 8. Semester und schreibe im Winter 2016 meine Abschlussarbeit. Ich werde es nicht schaffen arbeiten zu gehen, mein Studium zu absolvieren und meine kleine zu betreuen( bevor sie 2-2 1/2 Jahre alt ist möchte ich Sie auch selbst betreuen) bin jetzt schon total am Limit... Jetzt noch 15 Stunden arbeiten ist einfach nicht machbar nun zu meiner Frage: Welche Leistungen stehen mir bis zum Ende meines Studium zu ? Was kann ich beantragen ? ALG 1 fällt ja wohl raus weil ich keine 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Kommt Hartz 4 in frage ? Bin sehr ratlos und habe Angst finanziell nicht über die Runden zu kommen bis nach meinem Studium. Vielen Dank schon mal Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, außer Unterhalt vom Kinds Vater kommt doch BAföG in Betracht. Eine ganz ausführliche Übersicht finden Sie hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Da musst Du Dich an den Vater des Kindes wenden. Er ist Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. H4 und Studium schließt sich aus. Dass Du Dein Kind selbst betreuen willst verstehe ich ebenso, aber das muss man sich leisten können. Einen Betreuungsanspruch gibt es ab einem Jahr und hier bei uns wird zumindest eine Teilzeittätigkeit verlangt. Also, erster Ansprechpartner ist der Vater des Kindes. Er muss seine Finanzen komplett offenlegen. Nur wenn er nicht zahlen kann springt der Staat ein. Und Job geht vor Studium.


IngoAC

Beitrag melden

Moin, des weiteren gibt es bei einigen Banken günstige Darlehen für Studenten. Auch einige AStA´s vergeben günstige Überbrückungsdarlehen. Einige Studentenwerke unterhalten auch KiTa´s welche auf studentische Bedürfnisse abgestimmt sind. Viel Erfolg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...