Blida90
Sehr geehrte Frau Bader, ich mache mir etwas Sorgen. Nach der Elternzeit ist es mir nicht möglich, Vollzeit zu arbeiten, sondern nur Teilzeit. Dies ist bei meinem derzeitigen Arbeitgeber nicht möglich. Wenn ich bis zum Ende der Elternzeit keinen anderen Job finde, muss ich mich ja arbeitslos melden. Wird mir dann das ALG 1 gekürzt weil ich dem Arbeitsmarkt nur noch Teilzeit (ca. 25h/Woche) zur Verfügung stehe?
Hallo, Sie bekommen das ArbGeld1 anteilig für die Zeiten, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Suomi
Du bekommst ALG1 anteilig in der Höhe in der Du auch arbeiten könntest. Wenn Du 25h/Woche Arbeiten kannst, weil Du nur so eine Betreuung für die Kinder hast, wirst Du auch nur so ALG1 bekommen.
3wildehühner
Du erhältst anteilig ALG1 in dem Umfang, in dem du arbeiten könntest. Reicht das und der Untehalt für das Kind nicht, kannst du Wohngeld beantragen oder je nachdem auch ALG2. ABER du hast das Recht auf einen Betreuungsplatz! Du musst beim zuständigen Jugendamt Druck machen und mit Schadensersatzforderungen drohen, falls dein Kind keinen Betreuungsplatz erhält!
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