Zauberfee-81
Hallo Frau Bader, nach 3 Jahren Elternzeit und Umzug muss ich nun meinen AG, bei dem ich seit 2009 in Vollzeit angestellt bin, kündigen. Bekomme laut Arbeitsamt keine Sperre. Wie berechnet sich denn in so einem Fall das ALG 1? Ich arbeite aktuell bei einem anderen AG 8 Std. pro Woche. Könnte aber bis 20 Stunden arbeiten, nur will das der neue AG leider nicht....
Hallo, fiktiv. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
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