Hallo Frau Bader.
Ich habe bereits einen Änderungs Vertrag von 30 auf 15 Wochenstunden unterschrieben, denn ich wollte gerne mit den Stunden runter.
Dieser wäre vorgesehen, ab dem 01.03.18.
Nun ist es so, dass ich jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot gehe.
Ich war schon Schwanger zu dem Zeitpunkt der Änderung, jedoch noch nicht wissentlich.
Gilt der Änderungsvertrag trotzdem, obwohl ich ihn nicht antrete und noch in den 30 Stundenvertrag ins BV gehe?
Mit freundlichen Grüßen
von
Carina2016
am 08.02.2018, 09:44
Antwort auf:
Änderungsvertrag trotzdem rechtens?
Hallo,
ja, ist zulässig.
Sie bekommen dann das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2018
Antwort auf:
Änderungsvertrag trotzdem rechtens?
Ja, das ist rechtens.
Du bekommst das was Du verdient hättest.
Oder wie wäre es wenn Du von 15 auf 30 aufgestockt hättest, wärest Du dann mit den 15 zufrieden oder hättest Du auf die 30 verzichtet ?
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2018, 10:09
Antwort auf:
Änderungsvertrag trotzdem rechtens?
ja, ist rechtens. vertrag ist unterschrieben. du bekomsmt das, was du ohne bv bekommen würdest wenn du arbeiten gingest
von
mellomania
am 08.02.2018, 12:56