Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist ein Änderungsvertrag zur Regelung der TZ während der EZ korrekt?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist ein Änderungsvertrag zur Regelung der TZ während der EZ korrekt?

TankGirl

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Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in meiner Abteilung schon mit Naserümpfen aufgenommen, vor allem bzgl. der Verteilung der Arbeitszeit. Hier zeigte ich zwar kompromissbereitschaft, abschließend geklärt wurde es aber bisher nicht. Der letzte Kontakt vor etwa 3 Wochen endete seitens meiner Vorgesetzten mit den Worten"ich mache mir nochmal Gedanken darüber und melde mich dann wieder bei Ihnen", seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nun ist die Ablehnungsfrist seitens des AG ja zwischenzeitlich um und nach meiner Information gilt ja nun mein Antrag als angenommen wie gestellt. Letzte Woche erhielt ich ein Bestätigung, dass mein Antrag auf Elternzeit angenommen wurde, über die Teilzeitbeschäftigung während der EZ erhalte ich ein seperates Schreiben. Heute kam besagtes Schreiben, dass der Reduzierung der Arbeitszeit ab 01.06. auf 50 % zugestimmt wurde. Dabei ein entsprechender Änderungsvertrag. Hier ist jedoch lediglich die Rede davon, dass mein bisheriger AV von 100 % Arbeitszeit auf 50 % reduziert wird. Kein Wort von Elternzeit, kein Wort von Befristung der Reduzierung. Auch wurde weder die Verteilung der Arbeitszeit noch das Homeoffice mit einem Wort erwähnt. Nun stelle ich mir folgende Fragen: Wenn ich diesen Änderungsvertrag unterschreibe, dann würde ich ja meinen Arbeitsvertrag im ganzen Ändern, nicht für die Dauer der Elternzeit. Somit hätte ich doch keine Handhabe, nach der EZ wieder meine AZ zu erhöhen. Ist das so korrekt, oder sollte ich hier nochmal das Gespräch suchen? Kann ich davon ausgehen, dass die Verteilung der Arbeitszeit so angenommen wurde, wie ich sie beantragt habe, oder muss ich auch hier noch einmal nachfragen? Da die Ablehnungsfrist ja nun abgelaufen ist, kann mein AG hier überhaupt noch auf eine Änderung meinerseits bestehen? Es geht mir hier nicht darum, meinen Willen auf biegen und brechen durchzusetzen, ich wäre sehr wohl kompromissbereit, die Gegenseite jedoch scheinbar nicht. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie auch das Geburtsdatum und die ursprünglichen Elternzeitantragsangaben mit. Liebe Grüße NB


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