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Sehr geehrte Frau Bader, mein ET ist der 16. März 2009. Ich arbeite Teilzeit 25 Stunden die Woche. Ab 01.01.2009 sollen alle Arbeitsverträge unserer Firma geändert werden. Das heißt weniger Jahresurlaub und mehr Klauseln. Meine Arbeitskollegin meinte, dass ich während der Schwangerschaft eh unkündbar bin und es nicht rechtens ist, solchen mir vorzulegen. Hat sie Recht? Und ab wann könnten sie mir den neuen Arbeitsvertrag dann vorlegen. Vielen Dank für Ihre Antwort. sali73
Hallo, eine Änderungskündigung in der SS ist, ausser mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, unzulässig. Es geht frühstens 4 Mo. nach der Geburt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
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