SandiMuc
Guten Abend Frau Bader, ich habe letztes Jahr im Frühjahr mein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit genommen. Mit Einreichen der Elternzeit habe ich mündlich wie schriftlich angekündigt, dieses Jahr wieder in Teilzeit arbeiten zu wollen. Einen konkreten Termin konnte ich noch nicht zusagen, da ich ja noch keinen Kitaplatz hatte, habe aber dargelegt, dass ich spätestens zum 1. Oktober 2020 wieder einsteigen würde. Dies wurde zur Kenntnis genommen, jedoch wegen dieser Unsicherheit nicht bestätigt. Man schlug mir schriftlich vor, mich 2 Monate vor dem möglichen Termin wieder zu melden. Soweit die Vorgeschichte. Als ich dann eine Platzzusage für September bekam, meldete ich sofort schriftlich meinen Wunsch auf Teilzeit in der Elternzeit zum 15. Oktober 2020. Ich erhielt per Einschreiben die Absage (fristgerecht): begründet wurde sie"aufgrund der aktuellen schlechten Auftragslage" (..) "Diese anhaltend negative Entwicklung hat uns sogar dazu gezwungen Kurzarbeit anzumelden. Wir haben daher keinen Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft (...) Ihrem Wunsch (..) stehen daher dringende betriebliche Gründe entgegen." Ich weiß, dass mein Arbeitgeber wie alle Unternehmen vorerst Kurzarbeit bis Ende September angemeldet hat, ob verlängert wird ist unklar. Ich weiß aber auch, dass zwar Aufträge weggebrochen sind, aber natürlich dennoch" Arbeit"vorhanden ist. Außerdem arbeitet eine andere Person auf meiner Position seit 2019, ich weiß aber nicht, ob sie explizit als Elternzeitvertretung oder zusätzlicher Headcount angestellt ist. Meine Frage: dürfen die das? Also pauschal meinen Teilzeitwunsch ablehnen, mit den obenstehenden Begründungen? Die Firma hat >150 Mitarbeiter und ich arbeite da seit Jahren. Danke für Ihre Einschätzung. MfG
Hallo, Corona ist ein Ablehnungsgrund. Ich habe jetzt nur nicht verstanden, ob damals eine Reaktion des AG erfolgte. Liebe Grüße NB
Dojii
Corona ist auf jeden Fall ein betrieblicher Grund, der eine Elternteilzeitablehnung rechtfertigt, wenn es dem Betrieb dadurch tatsächlich schlechter geht. Es einfach nur pauschal als Grund zu nennen, weil Corona da ist, reicht natürlich nicht. Wenn du dem nicht traust, musst du es notfalls gerichtlich überprüfen lassen.
mellomania
du kannst dir innerhalb der EZ einen anderen job woanders suchen. dein AG muss dem aber vor vertragsunterzeichnung zustimmen. das darfst du bis zu 30 h
SandiMuc
Vielen Dank für die Antworten. Ja es gab eine Reaktion 2019, die aber lautete, da ich mich nicht festlegen kann, werden sie nun auch keine Zusage zu irgendwas geben. Ich denke auch das wäre vor Gericht haltbar für den AG. Ich habe verstanden, ordentliche Umsatzeinbußen sind ein stichhaltiger Grund. Ich hatte einfach auf besonderen Schutz gehofft. Ich werde mich bemühen, eine andere Beschäftigung zu finden. Trotz Coronakrise, frischem Kitakind, meinem Wunsch nach 30 Stunden und der Beschränkung auf die 6 Monate Elternzeit, die nach der Eingewöhnung noch bleiben.. Viele Grüße in die Runde
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