Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzg. eine Abfindung. Ich habe mit Ausbildung 14 Jahre in eine Firma gearbeitet, wovon ich jetzt 6 Jahre in Elternzeit war. Im Mai läuft es aus. Die Firma ist bereit mit mir einen Aufhebungsvertrag zu machen, da kein Platz in der Verwaltung ist, wo ich tätig war, nur im Lager. Es kam zu Sprache wg. Abfindung und die nette Dame hat mir gesagt ich soll mir was überlegen und sie nochmal anrufen und bescheid sagen, sie würde es an die Geschäftsleitung weitergeben. Ich habe keine Ahnung wieviel ich sagen soll. Möchte mich nicht lächerlich machen, wenn ich zu viel oder zu wenig sage. Sie sagte wenn ich zu viel sage, wird sie mir schon das sagen. Aber was ich wenn ich zu wenig sage und hätte viel mehr bekommen können? Könnten Sie mir bitte weiterhelfen. Ich wäre sehr dankbar, ich weiß sonst niemanden, an den ich mich wenden könnte. Mit freundlichen Grüßen Jasmin
Hallo, die Faustformel heitß: 1/2 Bruttogehalt / Jahr der Betriebszugehörigkeit inkl. EZ Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
^0,5 gehälter pro jahr und die kündigungsfrist einhalten, da du sonst vom arbeitsamt gesperrt wirst. s wird dann auch nix angerechnet. gruss
Mitglied inaktiv
noch was´, die jahre vor dem 25 lebensjahr sollen nicht zählen, also musst du selber rechnen wieviele jahre es dann wären.
Mitglied inaktiv
Hallo, nachdem ich schon die ein- oder andere Abfindung verhandelt habe: Ich würde viel höher ansetze als minet vorschlägt. Denn es wird zugehen wie auf dem Tükischen Basar :-) Fakr ist: Dein AG lann/Will Dir keinen Arbeitsplattz mehr anbieten, also ist ER in der Bringschuld. Und das sollte sich in einer höheren Abfindung wiederspielgeln :-) Geh ruhig mit einem Gehalt pro Jahr Zugehörigkeit rein und runde es nach oben auf. Wenn Du 50% davon bekommst ist doch OK. Evtl. trifft Dich die Sperre des AA. aber evtl. kann Dir das auch wurscht sein wenn Du eh Zuhause bleiben willst oder einen anderen Job bald hast. Jaule und heule bei Deinem AG, so eine (gute) Abfindunhg handelt man nicht in 5 min aus, das kann auch mal ein paar Tage dauern. Alles Gute und STARKE Nerven! Désirée
Mitglied inaktiv
Zählen jetzt die Jahre vor dem 25. Geburtstag?
Mitglied inaktiv
Hallo Jasmin, das wäre mri wurscht iob die zählen oder nicht! Dein AG kann nicht mehr so wie nach dem Gesetz muss. DAS ist Dein Vorteil. ICH kan Dir nur sagen wie ICH da reingehen würde: für jedes jahr betrzugeh. mind 1. volles Monatsgehalt fordern. Und mit ca. 50% dieser Summe dann zufreieden sein, 70% wären genial :-) Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo, es gibt seit diesem Jahr die Möglichkeit in Bayern 100 € Zuschuss zur Krippe zu erhalten, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze, in dem Jahr, in dem das Kind 1 wird nicht überschreitet. Das Einkommen beider Partner wird hierfür zusammengezählt. Normalerweise würden wir nie an diese Grenze herankommen. Durch die Zahlung einer einmalig ...
Hallo Frau Bader, Ich bin in Elternzeit seit Juni diesen Jahres und erhalte Elterngeld. Durch die aktuelle Corona Lage reduziert sich meine Firma, und die Mitarbeiter können die Firma freiwillig verlassen und erhalten eine Abfindung (Einmalzahlung). Ich würde dieses Angebot gern eingehen, die Abfindung erhalten und mich dann arbeitslos me ...
Hallo Frau Bader, wie berechne ich am besten die Höhe der Abfindung. Mein AG hat mir heute vorgeschlagen darüber nachzudenken, weil meine Elternzeit zum 31.12. zu Ende ist (volle 3 Jahre) und er einfach keine Projekte hat (es ist ein Ingenieurdienstleiter mit ca. 2500 MA deutschlandweit). Sollte ich deswegen zum Anwalt? Also mein AG ist bereit ...
Hallo, ich bin seit fast 10 Jahren in meiner Firma tätig. Dann 3 Jahre in Elternzeit. Nun zurück in Teilzeit mit nur 15 Stunden. Sollte mir gekündigt werden und es eine Abfindung geben, gesetzlich 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, ist es tatsächlich so, dass 10 Jahre guter Verdienst ignoriert werden und wenn man nach 2 Monaten ...
Guten Tag, meine Frau ist schwanger, Geburtstermin ist der 19.7, der Arzt hat bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie hat jetzt (unabhängig von der Schwangerschaft) ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag bekommen. Das Angebot ist die Firma zum 31.12 zu verlassen, meine Frau würde dann von Mitte Juli 21 - Mitte Februar oder Mär ...
Liebe Frau RA Bader, liebe Community, ich bin noch bis zum zweiten Geburtstag unseres Kindes in Elternzeit und führe aktuell Gespräche mit meinem langjährigen Arbeitgeber. Auch wenn ich einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle habe sieht es im Moment eher schlecht aus. In den letzten zwei Jahren ist in dieser Branche eher eine Flaute. Mein ...
Hallo, wir bekommen im Oktober unseren Sohn und habe jetzt ein Angebot bekommen, das ich eine Abfindung zum 1.04.2022 bekommen kann. Ich selber sehe mich in 3 Jahren nicht mehr da, da eine Wegstrecke 45km also 90km pro Tag bedeutet. Außerdem habe ich in dem Unternehmen eine Führungsposition und gehe auch ganz fest davon aus das ich auch diese in d ...
Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Par ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse