Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung/ALG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Abfindung/ALG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also ich hatte im Netz jetzt was gefunden, da steht, daß Teilzeit 15-30Stunden bedeutet. Ich würde mit meinem Wunsch drunter liegen. Von daher denke ich, stehen meine Chancen noch schlechter. Ich habe mit meinem Mann gesprochen und ich denke, ich würde die mir angebotene Abfindung nehmen (ich würde mal behaupten sie ist schon sehr hoch - wenn man bedenkt, daß ich von meinen 15Jahren betriebszugehörigkeit 3davon in Ausbildung und 7in Elternzeit war...) Momentan hab ich noch einen Nebenverdienst. Da sieht es aber auch nicht so rosig aus. Und wie lange und ob ich den noch behalten kann steht in den Sternen. Deshalb wollte ich mal kurz nachfragen, wie es sich verhält, wenn ich die Abfindung annehme. Geht das, daß ich betriebsbedingt mit Abfindung "gekündigt" werde, um einer Sperre zu "Entkommen". in der Personalabteilung wurde was von Aufhebungsvertrag gesagt. (Würde sich diese betriebsbed. Kündigung nicht auch beim neuen AG - irgendwann mal - besser machen???) Könnte es aber sein, daß ich aufgrund der "Höhe" der Abfindung sowieso kein ALG bekomme bzw. wenn, dann nursoviel wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnte (ca. 12Std/Woche - das wäre sicherlich nicht viel ALG) und dann würde ja (solange ich ihn eben noch hab) mein Nebenjob angerechnet werden, oder? LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein Anspruch betsht nur, wenn man 15-30 Std/Wo. arbeiten will. Ansonsten werden Sie auch kein ARbGeld erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, alle andere Fragen außer acht lassend: Unter 15 Std. Verfügbarkeit- gar kein Arbeitslosengeld. Die Verfügbarkeit muß übrigens noch zusätzlich zum Nebenverdienst gegeben sein... Somit relativieren sich die übrigen Fragen. Gruß.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ansonsten kann es sein, das die Abfindung auf das ALG angerechnet wird, weil Du ja auch den Vertrag mit "aufgehoben" hast.... LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bitte nicht verwechseln :-) Abfindung/ Sperrzeit/ Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen Die Abfindung wird DANN angerechnet, wenn sie gezahlt wurde um die Kündigungsfrist zu umgehen ;-))) Dann ruht der Anspruch, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist. Spielt hier aber ohnehin keine Rolle. Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Moin... bin ja im Rechtschutz und damals hat mir die Anwältin geraten und sogar der Anwalt der Firma bei der ich beschäftigt war hat das vorgeschlagen... BEtriebsbedingt... ansonsten könnte man es angerechnet bekommen, weil "leichtsinnig" aufgegeben. LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

joa...hat aber immernoch nix mit der abfindung zu tun :-)))) sondern mit einer sperrzeit wegen arbeitsaufgabe. Die ASbfindung wird nur dann angerechnet, wenn durch zahlung eben selbiger die kündigungsfrist verkürzt wird. Gruß, Maike


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, es gibt seit diesem Jahr die Möglichkeit in Bayern 100 € Zuschuss zur Krippe zu erhalten, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze, in dem Jahr, in dem das Kind 1 wird nicht überschreitet. Das Einkommen beider Partner wird hierfür zusammengezählt. Normalerweise würden wir nie an diese Grenze herankommen. Durch die Zahlung einer einmalig ...

Hallo Frau Bader, Ich bin in Elternzeit seit Juni diesen Jahres und erhalte Elterngeld. Durch die aktuelle Corona Lage reduziert sich meine Firma, und die Mitarbeiter können die Firma freiwillig verlassen und erhalten eine Abfindung (Einmalzahlung). Ich würde dieses Angebot gern eingehen, die Abfindung erhalten und mich dann arbeitslos me ...

Hallo Frau Bader, wie berechne ich am besten die Höhe der Abfindung. Mein AG hat mir heute vorgeschlagen darüber nachzudenken, weil meine Elternzeit zum 31.12. zu Ende ist (volle 3 Jahre) und er einfach keine Projekte hat (es ist ein Ingenieurdienstleiter mit ca. 2500 MA deutschlandweit). Sollte ich deswegen zum Anwalt? Also mein AG ist bereit ...

Hallo, ich bin seit fast 10 Jahren in meiner Firma tätig. Dann 3 Jahre in Elternzeit. Nun zurück in Teilzeit mit nur 15 Stunden. Sollte mir gekündigt werden und es eine Abfindung geben, gesetzlich 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, ist es tatsächlich so, dass 10 Jahre guter Verdienst ignoriert werden und wenn man nach 2 Monaten ...

Guten Tag, meine Frau ist schwanger, Geburtstermin ist der 19.7, der Arzt hat bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie hat jetzt (unabhängig von der Schwangerschaft) ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag bekommen. Das Angebot ist die Firma zum 31.12 zu verlassen, meine Frau würde dann von Mitte Juli 21 - Mitte Februar oder Mär ...

Liebe Frau RA Bader, liebe Community, ich bin noch bis zum zweiten Geburtstag unseres Kindes in Elternzeit und führe aktuell Gespräche mit meinem langjährigen Arbeitgeber. Auch wenn ich einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle habe sieht es im Moment eher schlecht aus. In den letzten zwei Jahren ist in dieser Branche eher eine Flaute. Mein ...

Hallo, wir bekommen im Oktober unseren Sohn und habe jetzt ein Angebot bekommen, das ich eine Abfindung zum 1.04.2022 bekommen kann. Ich selber sehe mich in 3 Jahren nicht mehr da, da eine Wegstrecke 45km also 90km pro Tag bedeutet. Außerdem habe ich in dem Unternehmen eine Führungsposition und gehe auch ganz fest davon aus das ich auch diese in d ...

Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Par ...

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...