Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abänderung des Arbeitsvertrages nach Elternzeit- Hilfe bitte!

Frage: Abänderung des Arbeitsvertrages nach Elternzeit- Hilfe bitte!

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Hallo Frau Bader, ich möchte nach der Elternzeit aus meiner Vollzeitstelle eine Teilzeitbeschäftigung machen. Ich habe dies dementsprechend meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Der bat mich nun zum Gespräch und legte mir folgendes vor. Meine Frage ist das allgemein üblich und rechtlich o.k. so ? Wie sieht das mit der Bezahlung aus? Ich hatte vorher eine leitende Position, müsste nun aber als eine Art Springer arbeiten ... Vielen Dank im Voraus! Ich bin da wirklich verunsichert !!! "Abänderung zum Arbeitsvertrag von Frau xy vom x.y.2000 mit Gültigkeit zum x.y.2009 In Abänderung des Vertrages, der zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber ab dem x.y.2000 geschlossen worden ist, wird gemäß § 8 über das Gesetz über Teilzeitarbeit die Verringerung der Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden vereinbart. Die Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit gemäß § 8 über das Gesetz über Teilzeitarbeit beinhaltet auch §3 Ads. 2. Satz 1. des Arbeitsvertrages, dass (auch weiterhin) anfallende Wochenend- Nacht- und Feriendienst anteilig zu leisten sind, da aus betrieblichen Gründen die Organisation des Arbeitsablaufes diese Flexibilität der Arbeitnehmerin erforderlich macht. Nach Wiederaufnahme der Arbeit nach der Elternzeit wird die Arbeitnehmerin auf einem Arbeitsplatz eingesetzt, der ihr vom Arbeitgeber auf Grund der derzeit betrieblichen Situation angewiesen wird. Das entspricht §2 des Arbeitsvertrages:"Der Arbeitgeber ist berechtigt, der Arbeitnehmerin auch andere zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen." Das bedeutet, dass der neu zugewiesene Arbeitsplatz nicht die vor der Elternzeit ausgefüllte Stelle zu sein braucht."


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann und darf hier keine Verträge prüfen - bitte lesen Sie die Hinweise! Liebe Grüsse, NB


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