Mädchenmama1.0
Hallo Frau Bader. Ich habe vor nach dem 2 Jahr Elternzeit das 3 Jahr abzuhängen, jedoch auf 450 Euro Basis bei meinem Arbeitgeber arbeiten zu gehen. Bei uns wird es meist vorausgesetzt das die halbtagskräfte / 450 Euro Kräfte meist länger machen müssen ( zb wenn der Chef nicht pünktlich fertig wird und die ganztagskräfte dann Schonmal in die Pause können oder bei Urlauben wenn n nicjh so viele Angestellte da sind ). Ich habe eigentlich nicht vor Überstunden an meine Arbeitszeiten anzuhängen, da ich nach der Regelarbeitszeit keine Betreuung mehr für mein Kind habe. Kann der Arbeitgeber von mir verlangen länger zu machen oder kurzfristig einzuspringen ? Oder ist es streng festgelegt wenn ich in meiner Elternzeit auf 450 Euro Basis arbeiten gehe ich auch nicjh mehr als die regelarbeitszeit arbeiten darf ? Vielen Dank Schonmal für Ihre Antwort.
Hallo, eer kann, wenn ein plötzlicher Notfall ein trifft, von Ihnen verlangen, dass sie mehr arbeiten. Aber nicht regelmäßig. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
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