Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3. Schwangerschaft- seit 2009 in Elternzeit- Anspruch auf AG Umlage 2?

ayki1201

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Hallo Fr. Bader, ganz kurz die Situation: Seit 08/2009 Mutterschutz anschließend Elternzeit bis Feb.2012 zweites Kind geboren, wieder Elternzeit bis April 2014: 3. Schwangerschaft, die Elternzeit wurde zugunsten der Mutterschutzfrist beendet. AG habe ich schriftlich informiert, kam aber keine Rückmeldung. Geburt 19.06., von Krankenkasse kam schon Geld aber von AG wurde nach Rückruf eine Zulage verneint. Diese Umlage würde für mich nicht greifen, da ich vor dieser 3. Geburt nicht gearbeitet habe. Wie jetzt? Wurde extra von Krankenkasse auf die neue Gesetzeslage hingewiesen, da das bei mir möglich sei, woraufhin ich eben die Elternzeit beendet habe. Sollte ich da jetzt nochmal nachhacken oder ist hier tatsächlich kein Anspruch?! Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar muss er zahlen! Am besten erst einmal über die KK versuchen. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Mit laufendem bzw durch Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrag hast und nun die Elternzeit unterbrochen hast, um in den Mutterschutz zu gehen - ja, dann hast du Anspruch auf den Zuschuss vom AG. Selbst wenn es das 7. Kind wäre....! Allerdings geht das nur zum Beginn des neuen Mutterschutz! Hast du dein Kind übertragen? Denn mit Geb-Datum 19.06. beginnt der MuSchu erst im Mai. Weise doch den AG schriftlich auf die aktuelle Version von § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG hin. Dein AG kann sich auch selber an die Krankenkasse oder das "Elterngeldtelefon" beim Familienministerium wenden... Gruß Sabine


ayki1201

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Nachtrag: errechneter ET 9.6., Geburt 19.06., Schriftliche Einreichung beim AG für Mutterschutz 28.04.! Was wäre wenn zu spät eingereicht?


Sternenschnuppe

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Es gibt kein zu spät.. Zu spät hieße lediglich dass Du dann erst ab Meldung es bekommt und nicht ab ersten Tag Mutterschutz. Der AG muss zahlen , er soll sich bei der Krankenkasse informieren. Umlage 2 greift !


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