Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, unsere erste Tochter geht ab August in die Tagespflege und ich wollte nach der Eingewöhnung wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch ein Jahr. Ich bin ganz frisch in der 7.SSW. und würde dann nur von August bis Dezember wieder dort arbeiten. Ich sprach zunächst mit meiner Vorgesetzten, die auch ganz begeistert war und mir mitteilte dass gerade Notstand ist. Kurz darauf rief sie mich an und teilte mir mit, dass der Geschäftsführer das abgelehnt habe. Ist das denn so rechtens? Nach meinem Verständnis und dem was ich gelesen habe, müsste er mich doch beschäftigen? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße

von AnnkaDo am 14.06.2023, 18:34



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Hallo, sie haben keinen Anspruch darauf, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Unter Umständen haben Sie aber Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter genauer Angabe, wann Sie wie lange können. Der Arbeitgeber kann dann, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat, nur ablehnen aus wichtigen betrieblichen Gründen, die auch dargelegt werden müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2023



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Lass mich raten du hast gesagt das du schwanger bist?

von misses-cat am 14.06.2023, 19:09



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Ja genau, ich habe gesagt, dass ich schwanger bin. Aber eigentlich dürfte das doch kein Grund sein.

von AnnkaDo am 14.06.2023, 19:55



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Eigentlich nicht, aber manche AG nutzen das unter einen Vorwand. Denn sie möchten keine Person für eine kurze Zeit. Stellen Sie ihren Antrag auf TZ in EZ schriftlich mit Nachweis, dass es angekommen ist. (Z. B. Einschreiben Einwurf.) Schreiben Sie genau rein was sie möchten. TZ in EZ ab dem xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx (da würde ich die 3 Jahre voll ausschöpfen) mit X Stunden verteilt auf Montag von x bis x Uhr, Dienstag, usw.. Sie möchten erstmal TZ in EZ genehmigt bekommen als wenn sie nicht schwanger sind. Die TZ in EZ beenden sie dann fristgerecht (7 Wochen vorher) zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes um Mutterschutzgeld in VZ zu erhalten. (Zur Beendigung brauchen sie nicht die Zustimmung ihres AG.) Ihr AG hat dann 4 Wochen Zeit um die TZ in EZ ganz oder zu Teilen (z. B. nur die Arbeitszeiten) abzulehnen. Das muss schriftlich erfolgen mit einer Begründung (und da zählt nur betriebliche Gründe, welche nach Aussage der Kollegin nicht vorliegen). Macht er es mündlich bzw. über eine dritte Person mündlich bestehen sie auf die schriftliche Ablehnung. Sie können bei einer mündlichen Ablehnung darauf hinweisen, dass sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung haben möchten und dass diese bis zum xx.xx.xxxx erfolgen muss, weil der Antrag sonst als angenommen gilt. Entweder ihr AG wird dann ganz schnell, die Frist ist bereits abgelaufen (beste Situation für sie) oder er widerspricht ihnen. In dem Fall sollten sie die passende Stelle vorlegen können, wo drin steht, dass es die Frist gibt. Sie können ihn auch nicht drauf hinweisen und sollte die Ablehnung zu spät eintreffen ihm schriftlich (wieder mit Nachweis) mitteilen, dass sie sich freuen, ab dem xx.xx.xxxx TZ in EZ bei ihm tätig sein zu dürfen. Das Schriftstück können sie ihm auch schicken, falls er sich garnicht melden sollte oder mit einer Zusage. Auch die Zusage fordern sie schriftlich ein. Beim Unterschreiben des Vertrages für TZ in EZ unbedingt darauf achten, dass dieser auf die EZ befristet ist. Ist das nicht der Fall gilt ihr alter Vertrag nicht mehr. Denken Sie an die Fristen. Meldung von TZ in EZ mind. 7 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Wenn ihr AG ablehnt können sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig sein. Dafür brauchen Sie die Zustimmung ihres jetzigen AG. Evtl. haben sie auch Anspruch auf ALG1. Das hilft ihnen finanziell für die Zeit, wo sie arbeiten möchten, aber beim EG zählt es mit 0 € rein. Im übrigen sind sie nicht verpflichtet ihre Schwangerschaft mitzuteilen. Sie dürfen in dem Fall lügen und z. B. sagen, dass diese nicht mehr besteht und am 1. Arbeitstag oder später diese mitteilen. Ich glaube nämlich, wie eine vorherige Person andeutete, dass ihr AG wegen der Schwangerschaft TZ in EZ mündlich ablgeehnt hat. Er hofft, dass sie das so hinnehmen und keinen schriftlichen Antrag stellen. Damit würde er durchkommen, außer sie stellen den Antrag schriftlich und er muss nachweisen, warum er sie nicht beschäftigen kann.

von Ani123 am 14.06.2023, 22:14



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Ani hat schon alles geschrieben Schriftlich Antrag stellen für Teilzeit in Elternzeit. Aber zur Beendigung der Elternzeit brauchst du keine Frist um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Hier hat der AG auch kein Mitspracherecht

von MamaausM2 am 15.06.2023, 06:16



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Danke für eure Antworten. Ich werde jetzt einen schriftlichen Antrag mit Frist stellen und schauen was passiert. Ich bin Sozialarbeiterin in einer sozialen Einrichtung, muss man sich mal überlegen...

von AnnkaDo am 15.06.2023, 10:02



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Besteht die Möglichkeit? Wenn dein Arbeitgeber keine Mutterschutz konform arbeit hat darf er ablehnen

von misses-cat am 15.06.2023, 10:08



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Eigentlich nicht. Während Corona war das so. Bei den ersten beiden Schwangerschaften war ich im Beschäftigungsverbot. Das ist jetzt aber nicht mehr.

von AnnkaDo am 15.06.2023, 10:25



Antwort auf: Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Dann würde ich es so machen wie meine vorschreiber und den Antrag schriftlich einreichen

von misses-cat am 15.06.2023, 12:03



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