Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Jahre in Elternzeit nochmal Schwanger

Frage: 3 Jahre in Elternzeit nochmal Schwanger

Evi14

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Hallo Fr.Bader, bin 3 jahre in Elternzeit mein Elternzeit endet am 31.07.2017. Das Elterngeld endet am 31.05.16. Meine Frage ist bin jetzt seit 1 Monat Schwanger muss ich mein Arbeitgeber mitteilen das ich schwanger bin und muss ich nochmal Elternzeit beantragen was würden sie mir empfehlen. LG Evi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wann begInnt der neue Mutterschutz ?


Mitglied inaktiv

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Einfach zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit unterbrechen - ist WICHTIG !!! Bis zu 12 Monate, oder 24 Monate (je nach Geburt von Kind1) kannst du dir dabei für einen späteren Zeitpunkt sichern - schriftlich geben lassen vom AG. So bekommst du das volle Mutterschaftsgeld bei Kind2 wie bei Kind1, was du nicht bekommst wenn du die Elternzeit nicht beendest. Falls noch Elterngeld dann zum neuen Mutterschutz aussteht - ich vermute mal du läßt es dir auf 2 Jahre auszahlen, dann das auch vorher auszahlen lassen. Elterngeld ohne Elternzeit geht nicht - und du bist dann ja im Mutterschutz. Und Mutterschaftsgeld ist mehr als Elterngeld. Für Kind2 meldest du dann, wie bei Kind1 auch, beim Arbeitgeber wieder Elternzeit an. Elterngeld wird aber, je nachdem wann Kind1 geboren wurde und wann genau Kind2 im schlechtesten Fall der Fälle nur 300 € Mindestsatz plus Geschwisterbonus.Nur wenn Kind2 geboren wird wenn KInd 1 nicht älter wie etwa 15 Monate ist, würde es das gleiche Elterngeld geben. Alle Monate nachdem 1ten Geburtstag von Kind1 welche du kein Einkommen hast, werden für das Elterngeld2 eben als Nullrunden gerechnet. Nur Monate mit Elterngeld - und da nur das erste Jahr - werden ausgeklammert davon und Mutterschaftsmonate.


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