Mitglied inaktiv
Hallo, bin im EU seit 18 monaten und nun erneut SS. Vor 1. SS ALU. Nun Privatversichert über Ehemann. Bekomme ich erneut ERziehungsgeld ? Wie ist das mit dem Erziehungsurlaub ? 2. Kind kommt vor Ablauf, was ist mit den übrigen Tagen ? Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld ? Oder nur ein Geburtsgeld wie ich es bei der 1. SS bekam, weil ich da auch schon Privat war ? Muß ich die SS jetzt sofort dem Arbeitsamt melden ? Oder der Privatkasse ? Danke fürs beantworten. Liebe GRüße Sandra Döpke
Hallo, EG ja, MG nein (nur über private KK). EU ne8in, da ohne Arbeitsverhältnis. ALU nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15 ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit