hallo! ich habe im rub forum schon einige fragen sehr gut beantwortet bekommen, aber eine frage habe ich noch :) wir wollen gerne ein 2. kind. mein sohn ist jetzt 20 monate alt (frühchen 29.ssw) ich bin in einem festen arbeitsverhältnis zz in elternzeit (3 jahre ez). ich weiß, dass, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, ich die 1. elternzeit zum neuen mutterschutz vorzeitig beenden kann. aber wie ist es, wenn ich wie beim ersten kind vorzeitig vom arzt ein beschäftigungsverbot bekomme? beende ich dann schon da die elternzeit? oder ist das sowieso egal, da ich ja nicht arbeite? es ist bei mir sehr wahrscheinlich, dass ich ein bv bekomme. muss ich dann der kk bescheid geben? bekomme ich dann krankengeld? bitte nicht falsch verstehen, mir geht es absolut nicht darum massenweise geld abzustauben, aber wenn mir etwas zusteht möchte ich das auch, schon allein, weil ich zb bei evtl absoluter bettruhe in der ss hilfe brauche und mein mann arbeitet ja voll. ich möchte mich einfach absichern und davon hängt dann auch unsere kinderplanung entscheidend ab. ich freue mich sehr über antworten! schöne grüße, joti
von joti22 am 09.10.2014, 13:48