Caro..82
Guten Tag, lt. meiner Gehaltsabteilung gibt es Neuerungen in Sachen Elterngeld, nachdem ich dieser mitgeteilt habe ein weiteres Kind zu erwarten. Ich dachte es werden nur die 12 Monate vor Geburt meines 2. Kindes berücksichtigt. Aber lt. o. g. Abteilung sogar oder auch die Gehälter vor der ersten Schwangerschaft? Stimmt das? Demnach meinte der Mitarbeiter würden mir glücklicherweise durch die Neuerungen mehr Elterngeld zustehen. Die erste Elternzeit würde im August 2013 enden. Elterngeld habe ich bis August 2012 bezogen. Seit September 2012 bin ich bei meinem AG (unbefristeter Arbeitsvertrag) auf 400 € Basis wieder beschäftigt und würde bis Mitte Mai 2013 bis zu Beginn des zweite Mutterschutzes arbeiten. Wieviel steht mir nun zu? Ich kann im Internet keinerlei Informationen zu so einer Änderung finden. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Die Neuerungen des BEEG betreffen aber nicht den Berechnungszeitraum! Es werden nach wie vor die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt betrachtet und wie sonst auch werden die Monate ausgeklammert für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat. Elterngeld "bezieht" man trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr. Wenn du mir sagst, wann das erste Kind geboren ist und wann der zweite Mutterschutz beginnt, kann ich dir die genauen Monate nennen. Was aber neu ist: Du darfst pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutz die EZ beenden. Damit fällst du auf den alten Vertrag zurück und bekommst dein MuSchu-Geld für deinen alten Vertrag (am Elterngeld ändert das nix). Die "freigewordene" Elternzeit kannst du dann im Anschluss an die EZ für Kind 2 nehmen. Gruß Sabine
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