Mitglied inaktiv
Hallo, wie verhält es sich, wenn sich der Vater im Erziehungsurlaub für das erste Kind befindet (bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres beantragt, geboren im Jahr 2000) und ein 2. Kind während dieser Zeit geboren würde: 1. Ist der Erziehungsurlaub dann automatisch beendet und der Mann hat ein Recht auf einen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber? (ich würde gerne wieder das 1. Lebensjahr des 2. Kindes zu Hause bleiben) 2. Wie sieht es dann mit dem Kündigungsschutz aus wenn der Vater wieder arbeitet? Kann der Arbeitgeber ihm kündigen, weil er vermutet, daß er nochmals einen EU beantragt?
Liebe Petra, DEr EU geht wie beantragt weiter, ausser man macht einen Härtefall geltend. Es können auch beide Eu nehmen (dann aber kein Verdienst). Wenn er nicht im EU ist, kann er auch ganz normal gekündigt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für ihre schnelle Beantwortung. Hätte dann gleich noch eine weitere Frage: Was ist ein Härtefall? Viele Grüße Petra
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